Vorladung bei Strafanzeige oder Anhörung bei Ordnungswidrigkeit erhalten – was tun?

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Es ist ein Albtraum für jeden Menschen. Er bekommt eine Vorladung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, weil eine Strafanzeige gegen ihn erstattet wurde oder eine Anhörung durch die Bußgeldstelle, weil ihm eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

Bleiben Sie trotzdem ruhig und besonnen und berücksichtigen Sie unbedingt folgende Ratschläge:

1. Immer sofort Rechtsanwalt/Strafverteidiger kontaktieren

Im gesamten Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ist es unbedingt entscheidend, dass Sie SOFORT einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger kontaktieren und bei Bedarf mit der Verteidigung beauftragen und nur über diesen oder nach Rücksprache mit diesem Aussagen gegenüber den Behörden (Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, Gericht etc.) tätigen.

2. Das gilt für alle strafrechtlich und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsbereiche

Also egal, ob im Bereich des Erwachsenenstrafrechts, Jugendstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Steuerstrafrechts, Betäubungsmittelstrafrechts, Strafvollstreckungsrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts (Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy während der Fahrt) etc.. Sie sollten immer so früh wie möglich anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie sich mündlich oder schriftlich zu den Vorwürfen äußern.

3. Ohne vorherige Akteneinsicht geht gar nichts

Es ist meist sehr schädlich, ohne Anwalt und ohne vorherige Akteneinsicht, die in der Regel nur ein Rechtsanwalt erhält, Angaben zur Sache zu machen. Ich habe diesbezüglich leider bereits des Öfteren negative Erfahrungen gemacht. Bedenken Sie, dass Ihr Gegenüber in Sachen Vernehmung geschult und erfahren ist und Sie als Laie dem meist nicht gewachsen sind.

4. Anwaltliche Beratung und Vertretung

Also kein Wort ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt/Strafverteidiger. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Was einmal in der Akte steht, bleibt auch meistens in der Akte. Ein kompetenter Strafverteidiger ist immer erreichbar und steht bei Bedarf auch sofort zur Verfügung. Also nutzen Sie Ihr Recht auf Verteidigung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Bestenfalls lässt sich so bei frühzeitiger anwaltlicher Verteidigung entweder eine Einstellung des Verfahrens oder aber zumindest ein optimales Ergebnis erreichen.

Sollten Sie also eine Vorladung wegen Vorwurfs einer Straftat oder ein Anhörungsschreiben wegen Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit erhalten, stehe ich Ihnen jederzeit sofort zur Verfügung. Bitte nehmen Sie am besten per E-Mail oder Telefon – im Notfall auch Handy – Kontakt auf. Dann können wir alles in Ruhe besprechen und die weitere Verteidigungsstrategie abstimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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