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Vorläufige Insolvenz: Bürger speichern Energie eG

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Seit Jahren wird auf diebewertung.de kritisch hierzu berichtet:

1.  Vorläufige Insolvenz

Über das Vermögen der Genossenschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 10.06.2022 (Az. IN 87/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung desvorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Wer fällige Verbindlichkeiten zahlen kann ist pleite. Schon in der letzten Bilanz für 2019 ist die Rede von Verbindlichkeiten von rund 4 Millionen Euro. Die Unfähigkeit diese zurück zu zahlen, dürfte Grund gewesen zur Antragstellung durch den Vorstand Johann Wilhelm.

Weitere Firmen mit Johann Wilhelm als Geschäftsführer:

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 215930 Bekannt gemacht am: 19.03.2020 14:09 UhrIn () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:Neueintragungen18.03.2020HRB 215930 B: Starkstrom AC GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 60, 10963 Berlin. Firma: Starkstrom AC GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hallesches Ufer 60, 10963 Berlin; Gegenstand: Handel mit Starkstromtechnik und Komponenten für Stromnetzte, Batterietechnik und Komponenten sowie Bau, Wartung und Betrieb von elektrischen Anlagen und Anlagen im erneuerbaren Energiebereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Kofler, Martin, *08.10.1977, Freienfeld/Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wilhelm, Johann, *15.07.1959, Thyrnau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.01.2020

Amtsgericht Passau Aktenzeichen: HRB 11158

Bekannt gemacht am: 31.10.2020 02:02 UhrIn ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:Neueintragungen30.10.2020HRB 11158: Troja Europe GmbH, Hutthurm, Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2020. Geschäftsanschrift: Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm. Gegenstand des Unternehmens: Import, Export, Handel von Starkstromtechnik und Komponenten für Stromnetze, Batterien, Ladetechnik und Komponenten sowie Bau, Wartung und Betrieb von elektrischen Anlagen und Anlagen im erneuerbaren Energiebereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Wilhelm, Johann, Thyrnau, *15.07.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. 


2. Nachstehende Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko  sollen über Ausnahmegenehmigungen eingesammelt worden sein

a) Genussrechte

Art

Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)

Ausgestaltung

  • Genussrechte
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung

Laufzeit

Mindestens 7 volle Jahre

Emissionsvolumen

1,5 Mio. Euro

Kündigungsfrist

Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 10.000,- Euro

Emissionskosten

Agio 5 % aus der Zeichnungssumme

Anlaufverluste

keine

Dividende / Bonus

  • Grunddividende: 5,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
  • Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses

Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse

Zahlung der Dividende

1 x jährlich


b) stille Beteiligung

Art

Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Stille Gesellschaftsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)

Ausgestaltung

  • Typisch stilles Gesellschaftskapital
  • Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
  • Anspruch auf Dividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Ende der Laufzeit oder Kündigung

Laufzeit

Mindestens 5 volle Jahre

Emissionsvolumen

1,5 Mio. Euro

Kündigungsfrist

Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 20.000,- Euro

Emissionskosten

Agio 5 % aus der Zeichnungssumme

Anlaufverluste

keine

Dividende / Bonus

  • Grunddividende: 6,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
  • Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses

Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse

Zahlung der Dividende

1 x jährlich


c) Anleihekapital als Namensschuldverschreibung

Art

vinkulierte Namens-Schuldverschreibung mit Festverzinsung (maximal 20 Namensschuldverschreibungs-Anteile = Small-Capital-Beteiligung)

Ausgestaltung

  • Anleihe
  • Festverzinsung von 5 % p.a.
  • Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit

Laufzeit

5 volle Jahre (feste Laufzeit)

Emissionsvolumen

1,5 Mio. Euro

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 10.000,- Euro

Emissionskosten

kein Agio

Anlaufverluste

keine

Zahlung der Zinsen

1 x jährlich


d) Nachrangdarlehenskapital

Art

Nachrangdarlehens-Vertrag mit nachrangig zahlbarer Festverzinsung (maximal 20 Nachrangdarlehens-Verträge = Small-Capital-Beteiligung)

Festverzinsung

4,5 % p. a.

Laufzeit

4 volle Jahre (feste Laufzeit)

Agio

5 %

Mindestzeichnung

Einmaleinlage ab 5.000,- Euro


3. Fragwürdige Rateneinzahlung für Genossenschaftsanteile

Ratenzahler und investieren Mitglieder beschreiben Satzung und allgemeine Geschäftsordnung(AGO). Relevant sind dabei  Satzung §2 und AGO §31. Die investierenden Mitglieder müssen die Einmalzahler sein. Der Pflichtanteil beträgt 5€. Alle weiteren Anteile sind freiwillig zu übernehmen zzgl. Agio Anpassung, wobei dieses sofort und die Raten mit min. 50€ zahlbar sind. Dies dürfte jedoch gg, 15bAbs.2 GenG und das Volleinzahlungsgebot verstoßen, wonach vor dem Erwerb weiterer Anteile erst der vorherige zu bezahlen ist. 

Diese nichtigen Regelungen hätten dramatische Haftungsfolgen für diese Genossen. In der Insolvenz könnte Der Insolvenzverwalter alle ausstehende Raten sofort einfordern.


4. Die ehemaligen MIG-Vermittler müssen sich daher fragen lassen, wo das Geld geblieben ist und was es mit dem Umlaufvermögen auf sich hat. Letztendlich stehen auch deren Versprechungen auf dem Prüfstand.


5. Auffälliger Prüfverband der Genossenschaft aus Dessau

In mehrere Beiträgen warnt die Stiftung Finanztest 2019 vor unseriösen Genossenschaften und das eben gerade zwei Prüfverbände immer wieder auffallen. Einer davon, hat hier auch wieder eine Rolle gespielt:

a) Zwei Prüfungs­verbände urteilen groß­zügiger als andere

Da anhand der Satzung entschieden wird, ob ein zulässiger Förderzweck vorliegt, ist es leicht, die Gründungs­prüfung zu über­stehen. Auffällig: Nach den Erfahrungen der Experten des Genossen­schafts­symposiums gibt es offen­bar zwei Prüfungsverbände, die groß­zügiger urteilen als andere. Das passt zu den Erfahrungen des Markt­wächter­teams bei der Verbraucherzentrale Hessen. Zwei Drittel der Verbraucher­beschwerden über Genossenschaften gehen auf das Konto dieser zwei Verbände. Es handelt sich um den DEGP Deutsch-Europäischer Genossen­schafts- und Prüf­verband in Dessau und um den Pots­damer Prüfungs­verband aus Ludwigs­felde in Brandenburg. Bei beiden ist Wirt­schafts­prüfer Wolf­ram Klüber Vorstand.

b) Das dürfte dann an den Lücken der Überwachung von Genossenschaften liegen:

Lücken bei Aufsicht und Kontrolle von Genossenschaften: Minister will Prüfungs­verbände stärker in die Pflicht nehmen

Genossenschaften stellen heraus, wie streng sie kontrolliert sind. Das Genossen­schafts­gesetz sieht vor, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungs­verband sein und sich von ihm prüfen lassen muss. Die Prüfungs­verbände werden von den Wirt­schafts­ministerien der Länder beaufsichtigt. Doch die Kontrolle hat große Lücken. Das Land Brandenburg hat deshalb Ende 2018 einen Gesetzes­entwurf einge­bracht, der Prüfungs­verbände verpflichten soll, ihre Aufsicht über Miss­stände zu informieren. Brandenburgs Wirt­schafts­minister Jörg Steinbach erläutert: „Es hat gerade in jüngster Zeit mehrere Fälle gegeben, in denen Anlage­möglich­keiten angeboten wurden, die nur vermeintlich sicher sind.“

Prüfung einmal im Jahr – aber nicht immer vor Ort

Grund­sätzlich prüfen die Prüfungs­verbände Genossenschaften jähr­lich, mindestens jedes zweite Jahr auch vor Ort. Bei sehr kleinen Genossenschaften reicht ein Prüfungs­turnus alle zwei Jahre. Der Gesetz­geber hat die Vorschriften 2017 noch gelo­ckert: Es kann dadurch sein, dass Prüfer nur alle vier Jahre vor Ort in die Bücher schauen. Um das vorgeschriebene Gutachten ihres Prüfungs­verbands zur Gründung zu bekommen, müssen Genossenschaften nur Unterlagen einreichen. Unter Umständen sind Prüfer erst nach vier Jahren vor Ort – und können heraus­finden, ob Wirk­lich­keit und Darstellung auf Papier über­einstimmen.

Handlungsoptionen 

Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Zeichnungsscheine und Fragebogen) vor Mandatserteilung kostenfrei!  Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

unter 0800 77 42 667

wir erklären alles. 

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Verbraucher & Genossen und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  Wir haben bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile und Lösungen für unsere Mandanten erstritten, welche auch medial bekannt sind.  Wir verfügen daher über die nötige fachliche Expertise, um ihre Problem schon im Vorfeld erkennen zu können.






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