Vorläufige Insolvenz: Bürger speichern Energie eG
- 7 Minuten Lesezeit
Seit Jahren wird auf diebewertung.de kritisch hierzu berichtet:
1. Vorläufige Insolvenz
Über das Vermögen der Genossenschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 10.06.2022 (Az. IN 87/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung desvorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Wer fällige Verbindlichkeiten zahlen kann ist pleite. Schon in der letzten Bilanz für 2019 ist die Rede von Verbindlichkeiten von rund 4 Millionen Euro. Die Unfähigkeit diese zurück zu zahlen, dürfte Grund gewesen zur Antragstellung durch den Vorstand Johann Wilhelm.
Weitere Firmen mit Johann Wilhelm als Geschäftsführer:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 215930 Bekannt gemacht am: 19.03.2020 14:09 UhrIn () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:Neueintragungen18.03.2020HRB 215930 B: Starkstrom AC GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 60, 10963 Berlin. Firma: Starkstrom AC GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hallesches Ufer 60, 10963 Berlin; Gegenstand: Handel mit Starkstromtechnik und Komponenten für Stromnetzte, Batterietechnik und Komponenten sowie Bau, Wartung und Betrieb von elektrischen Anlagen und Anlagen im erneuerbaren Energiebereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Kofler, Martin, *08.10.1977, Freienfeld/Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wilhelm, Johann, *15.07.1959, Thyrnau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.01.2020
Amtsgericht Passau Aktenzeichen: HRB 11158
Bekannt gemacht am: 31.10.2020 02:02 UhrIn ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:Neueintragungen30.10.2020HRB 11158: Troja Europe GmbH, Hutthurm, Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2020. Geschäftsanschrift: Goldener Steig 40, 94116 Hutthurm. Gegenstand des Unternehmens: Import, Export, Handel von Starkstromtechnik und Komponenten für Stromnetze, Batterien, Ladetechnik und Komponenten sowie Bau, Wartung und Betrieb von elektrischen Anlagen und Anlagen im erneuerbaren Energiebereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Wilhelm, Johann, Thyrnau, *15.07.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a) Genussrechte
Art
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)
Ausgestaltung
- Genussrechte
- Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
- Anspruch auf Dividendenzahlung
- Anspruch auf Überschussdividende
- Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit
Mindestens 7 volle Jahre
Emissionsvolumen
1,5 Mio. Euro
Kündigungsfrist
Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung
Einmaleinlage ab 10.000,- Euro
Emissionskosten
Agio 5 % aus der Zeichnungssumme
Anlaufverluste
keine
Dividende / Bonus
- Grunddividende: 5,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
- Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Dividende
1 x jährlich
b) stille Beteiligung
Art
Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Stille Gesellschaftsbeteiligungen = Small-Capital-Beteiligung)
Ausgestaltung
- Typisch stilles Gesellschaftskapital
- Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
- Anspruch auf Dividendenzahlung
- Anspruch auf Überschussdividende
- Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Ende der Laufzeit oder Kündigung
Laufzeit
Mindestens 5 volle Jahre
Emissionsvolumen
1,5 Mio. Euro
Kündigungsfrist
Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung
Einmaleinlage ab 20.000,- Euro
Emissionskosten
Agio 5 % aus der Zeichnungssumme
Anlaufverluste
keine
Dividende / Bonus
- Grunddividende: 6,5 % p.a. des Beteiligungsbetrages
- Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Dividende
1 x jährlich
c) Anleihekapital als Namensschuldverschreibung
Art
vinkulierte Namens-Schuldverschreibung mit Festverzinsung (maximal 20 Namensschuldverschreibungs-Anteile = Small-Capital-Beteiligung)
Ausgestaltung
- Anleihe
- Festverzinsung von 5 % p.a.
- Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit
Laufzeit
5 volle Jahre (feste Laufzeit)
Emissionsvolumen
1,5 Mio. Euro
Mindestzeichnung
Einmaleinlage ab 10.000,- Euro
Emissionskosten
kein Agio
Anlaufverluste
keine
Zahlung der Zinsen
1 x jährlich
d) Nachrangdarlehenskapital
Art
Nachrangdarlehens-Vertrag mit nachrangig zahlbarer Festverzinsung (maximal 20 Nachrangdarlehens-Verträge = Small-Capital-Beteiligung)
Festverzinsung
4,5 % p. a.
Laufzeit
4 volle Jahre (feste Laufzeit)
Agio
5 %
Mindestzeichnung
Einmaleinlage ab 5.000,- Euro
3. Fragwürdige Rateneinzahlung für Genossenschaftsanteile
Ratenzahler und investieren Mitglieder beschreiben Satzung und allgemeine Geschäftsordnung(AGO). Relevant sind dabei Satzung §2 und AGO §31. Die investierenden Mitglieder müssen die Einmalzahler sein. Der Pflichtanteil beträgt 5€. Alle weiteren Anteile sind freiwillig zu übernehmen zzgl. Agio Anpassung, wobei dieses sofort und die Raten mit min. 50€ zahlbar sind. Dies dürfte jedoch gg, 15bAbs.2 GenG und das Volleinzahlungsgebot verstoßen, wonach vor dem Erwerb weiterer Anteile erst der vorherige zu bezahlen ist.
Diese nichtigen Regelungen hätten dramatische Haftungsfolgen für diese Genossen. In der Insolvenz könnte Der Insolvenzverwalter alle ausstehende Raten sofort einfordern.
4. Die ehemaligen MIG-Vermittler müssen sich daher fragen lassen, wo das Geld geblieben ist und was es mit dem Umlaufvermögen auf sich hat. Letztendlich stehen auch deren Versprechungen auf dem Prüfstand.
5. Auffälliger Prüfverband der Genossenschaft aus Dessau
In mehrere Beiträgen warnt die Stiftung Finanztest 2019 vor unseriösen Genossenschaften und das eben gerade zwei Prüfverbände immer wieder auffallen. Einer davon, hat hier auch wieder eine Rolle gespielt:
a) Zwei Prüfungsverbände urteilen großzügiger als andere
Da anhand der Satzung entschieden wird, ob ein zulässiger Förderzweck vorliegt, ist es leicht, die Gründungsprüfung zu überstehen. Auffällig: Nach den Erfahrungen der Experten des Genossenschaftssymposiums gibt es offenbar zwei Prüfungsverbände, die großzügiger urteilen als andere. Das passt zu den Erfahrungen des Marktwächterteams bei der Verbraucherzentrale Hessen. Zwei Drittel der Verbraucherbeschwerden über Genossenschaften gehen auf das Konto dieser zwei Verbände. Es handelt sich um den DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfverband in Dessau und um den Potsdamer Prüfungsverband aus Ludwigsfelde in Brandenburg. Bei beiden ist Wirtschaftsprüfer Wolfram Klüber Vorstand.
b) Das dürfte dann an den Lücken der Überwachung von Genossenschaften liegen:
Lücken bei Aufsicht und Kontrolle von Genossenschaften: Minister will Prüfungsverbände stärker in die Pflicht nehmen
Genossenschaften stellen heraus, wie streng sie kontrolliert sind. Das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband sein und sich von ihm prüfen lassen muss. Die Prüfungsverbände werden von den Wirtschaftsministerien der Länder beaufsichtigt. Doch die Kontrolle hat große Lücken. Das Land Brandenburg hat deshalb Ende 2018 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Prüfungsverbände verpflichten soll, ihre Aufsicht über Missstände zu informieren. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erläutert: „Es hat gerade in jüngster Zeit mehrere Fälle gegeben, in denen Anlagemöglichkeiten angeboten wurden, die nur vermeintlich sicher sind.“
Prüfung einmal im Jahr – aber nicht immer vor Ort
Grundsätzlich prüfen die Prüfungsverbände Genossenschaften jährlich, mindestens jedes zweite Jahr auch vor Ort. Bei sehr kleinen Genossenschaften reicht ein Prüfungsturnus alle zwei Jahre. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften 2017 noch gelockert: Es kann dadurch sein, dass Prüfer nur alle vier Jahre vor Ort in die Bücher schauen. Um das vorgeschriebene Gutachten ihres Prüfungsverbands zur Gründung zu bekommen, müssen Genossenschaften nur Unterlagen einreichen. Unter Umständen sind Prüfer erst nach vier Jahren vor Ort – und können herausfinden, ob Wirklichkeit und Darstellung auf Papier übereinstimmen.
Handlungsoptionen
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Zeichnungsscheine und Fragebogen) vor Mandatserteilung kostenfrei! Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an
unter 0800 77 42 667
wir erklären alles.
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Verbraucher & Genossen und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
- per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
- Telefon: 03591 29961 33
- Telefax: 03591 29961 44
- oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können. Wir haben bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile und Lösungen für unsere Mandanten erstritten, welche auch medial bekannt sind. Wir verfügen daher über die nötige fachliche Expertise, um ihre Problem schon im Vorfeld erkennen zu können.
Artikel teilen: