Vorsicht bei Empfehlungen von Rechtsschutzversicherungen

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Viele Rechtsschutzversicherungen bieten zwischenzeitlich ihren Versicherten eine kostenlose Erstberatung an oder verzichten auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, wenn ein Rechtsanwalt mandatiert wird, der von der Versicherung empfohlen wird. Dabei wird von der Versicherung gern behauptet, es würde sich bei den empfohlenen Rechtsanwälten um "Spezialisten" in dem jeweiligen Rechtsgebiet handeln. 

Zunächst ist zu sagen, dass eine telefonische Beratung, bei der dem Rechtsanwalt keinerlei Unterlagen oder Dokumente vorliegen, wenig seriös sein dürfte. Ich selbst lehne eine solche telefonische Spontanberatung, wie viele Kollegen auch,  in der Regel ab.

 Bei den empfohlenen Rechtsanwälten handelt es sich im Übrigen auch nicht unbedingt um "Spezialisten", sondern um Rechtsanwälte, die gegenüber der Versicherung zu besonders günstigen Konditionen abrechnen. 

Ich als Versicherter hätte da doch meine Zweifel, ob ich wirklich objektiv über die Erfolgsaussichten meiner Rechtssache beraten werde oder ob nicht doch das Interesse der Rechtsschutzversicherung, möglichst wenig bezahlen zu müssen, das Ergebnis der anwaltlichen Beratung und Sachbearbeitung beeinflusst.  Manchmal kann ein geringer finanzieller Vorteil, nämlich die Einsparung des Selbstbehaltes, dazu führen, dass man möglicherweise eine Sache nicht weiterbetreibt, obwohl die Erfolgssaussichten bei ojektiver Betrachtung durch einen neutralen Rechtsanwalt, als gut bis sehr gut eingestuft worden wären. Aber letztlich bleibt es jedem einzelnen selbst überlassen, welchen Weg er beschreiten möchte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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