Vorsicht beim Online-Handel – Vermeiden Sie Abmahnungen (Teil 1)!

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Es gibt für Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Waren im Online-Handel anzubieten. Ungeachtet dieser verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, sind verschiedene Angaben und damit das Gerüst des Werbeauftritts bereits gesetzlich vorgeschrieben. Auf einzelne Aspekte möchten wir nachstehend eingehen:

Teil 1. Anbieterkennzeichnung

Die Anbieterkennzeichnung (Impressum) sollte mit jeder einzelnen Seite im Online-Shop deutlich verlinkt sein. Dabei sind folgende Angaben bereits gesetzlich vorgeschrieben:

  • Name/Firma, ladungsfähige Anschrift (ein Postfach selbst ist nicht ausreichend),
  • Telefonnummer und E-Mailanschrift,
  • Aufsichtsbehörde, sofern eine behördliche Zulassung für die Tätigkeit vorgeschrieben ist,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UmsatzStG, sofern vorhanden,
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO, sofern vorhanden,
  • Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht, sofern eine Eintragung im Handelsregister vorliegt (entsprechendes gilt bei Eintragungen im Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister),
  • Juristische Personen müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand) angeben;
  • Angehörige von reglementierten Berufen, wie z.B. Apotheker, müssen zusätzliche Angaben zur offiziellen Berufsbezeichnung machen und auf berufsrechtliche Regeln und die z.B. zuständige Apothekerkammer hinweisen.

Hintergrund dieser Impressumspflichten ist die Idee des Gesetzgebers, dass Anbieter von geschäftsmäßigen Internetseiten nicht anonymisiert am Geschäftsleben teilnehmen dürfen, sondern jeder Internetnutzer erfahren kann, mit wem er es zu tun hat bzw. mit wem er sein Geschäft abschließt.

Dabei kommt es immer wieder zu formalen Fehlern, die zu teuren anwaltlichen Abmahnungen führen können. Diese Abmahnungen können aber vermieden werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben zutreffend umgesetzt werden und die gesetzlich geforderte Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar verankert wird.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Anbieterkennzeichnung und / oder erstellen Ihr Impressum an Hand der gesetzlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns einfach an! Wir helfen Ihnen gerne!

- Schwede -

Rechtsanwalt


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