Vorsicht vor Phishing Mails – Deutsche Bank Kunden sollen photoTAN reaktivieren

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Kunden der Deutschen Bank müssen aufpassen: Aktuell verschicken Betrüger wieder Phishing Mails, um die Opfer in ihre Falle zu locken. Angeblich muss die photoTAN reaktiviert werden, um Sicherheit beim Online-Banking zu gewährleisten. „Das Gegenteil ist der Fall. Die Betrüger versuchen an sensible Bankdaten heranzukommen, um Zahlungen von dem Konto durchzuführen. Buttons oder Links in solchen Mails sollten auf keinen Fall angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als Betreff ist in den aktuellen Phishing Mails z.B. „Reaktivierung Ihrer photoTAN“ oder einfach nur „neue Nachricht“ aufgeführt. Im Text heißt es dann, dass bei Sicherheitsprüfungen festgestellt wurde, dass die photoTAN deaktiviert ist und wieder aktiviert werden muss, um die Sicherheit des Kontos zu gewährleisten. Nach einigen Anweisungen geht es dann zum Button „Jetzt photoTAN reaktivieren“. Der Button dient nur dazu, die Opfer auf eine Webseite zu locken, wo sie aufgefordert werden, persönliche Bankdaten anzugeben. „Weder die Deutsche Bank noch andere Banken gehen so vor. Sie würden ihre Kunden niemals auffordern, sensible Bankdaten auf einer Webseite anzugeben. Diese Mails, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen, sind Betrug“, warnt Rechtsanwalt Looser.

Häufig sind solche Phishing Mails gut gemacht und wirken täuschend echt. Es gibt aber einige Warnhinweise wie eine unpersönliche Anrede oder unseriöser Absender. Im Zweifel kann auch bei der Bank nachgefragt werden.

Trotz aller Vorsicht tappen Bankkunden immer wieder in die Falle. Wenn sie den Betrug feststellen, sollten sie ihr Konto umgehend sperren lassen. Allerdings haben die Täter dann häufig schon zugeschlagen und Zahlungen von dem Konto veranlasst.

Das Geld muss jedoch nicht verloren sein, denn in vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Die Anforderungen für das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit sind allerdings hoch und zudem ist die Bank in der Beweispflicht. „Daher bestehen oft gute Chancen, Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Looser.

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