Vorteile und Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse für Arbeitnehmer

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Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der bAV (betrieblichen Altersversorgung), die das Betriebsrentenrecht sowie das Steuerrecht ermöglichen. Neben der Direktzusage gehört die pauschaldotierte Unterstützungskasse als grundsätzlich versicherungsfreies System zu den unternehmerischen bzw. internen Durchführungswegen und grenzt sich damit deutlich von den immer unattraktiver werdenen versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ab.
Der Mitarbeiter hat allerdings lediglich einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, nicht auf einen bestimmten Durchführungsweg, auch wenn ein versicherungsunabhängiger Durchführungsweg sicherlich den aus Mitarbeitersicht vorteilhaftesten Durchführungsweg darstellt.
Einen Rechtsanspruch auf die pauschaldotierte Unterstützungskasse hat der Arbeitnehmer damit nicht, wenn der Arbeitgeber diesen Durchführungsweg und seine erheblichen Arbeitgebervorteile nicht möchte.

1. Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse aus Arbeitnehmersicht

Aus Arbeitnehmersicht ist regelmäßig ein interner Durchführungsweg gegenüber einem versicherungsförmigen Durchführungsweg deutlich vorteilhafter. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

1.1. Der Mitarbeiter zahlt bei versicherungsfreien bAV-Konzepten regelmäßig keinerlei Kosten, da insbesondere keine Provisionen anfallen. Seine Entgeltumwandlung verzinst sich vom ersten Euro an. Die Beratungshonorare werden hier im Regelfall vom Arbeitgeber getragen.

1.2. Der Zins liegt mit 1,0 % bis meist 1,5 % bezogen auf das eingezahlte Kapital regelmäßig über dem Zins und der Rendite von Versicherungen. Versicherer verzinsen lediglich den Sparanteil nach Abzug von Kosten und Provisionen. Der Garantiezins von 0,25 % bei Versicherungen reicht nicht mehr aus, um den Erhalt der eingezahlten Beiträge zu garantieren. Auch große Versicherer geben die bislang selbstverständliche Beitragsgarantie derzeit auf.

1.3. Auch nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt der Vertrag für den Mitarbeiter kostenfrei und verzinst sich weiter. Das Aushöhlen des Vertrags, wie es bei Versicherungen häufig ist, da die Kosten die Zinsen übersteigen, gibt es hier nicht. Im Gegenteil: Auch nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen erfolgt die weitere Verzinsung ohne Kostenabzug für den Arbeitnehmer.

1.4. Kapitalzusagen sind in der pauschaldotierten Unterstützungskasse der Regelfall. Kapitalzusagen werden von den Arbeitnehmern auch bevorzugt.
Renten, die auf das 110. Lebensjahr kalkuliert sind, sind für den Arbeitnehmer wenig attraktiv, da sich daraus nur ein geringer monatlicher Rentenbetrag ergibt.
Kapitalzusagen bzw. Einmalkaptital aus der pauschaldotierten Unterstützungskasse sind steuerlich begündtigt. Ksptialzahlungen werden steuerlich begünstigt nach der sog. 1/5-tel Regelung versteuert.

1.5. Der 15 %-Pflichtzuschuss, wie er bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds eingeführt wurde, besteht bei der Unterstützungskasse nicht. Nachdem die Liquidität bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse allerdings nicht aus dem Unternehmen abfließt, ist es dem Unternehmen leichter möglich, großzügige Zuschüsse zur Entgeltumwandlung des Mitarbeiters zu gewähren. Diese liegen regelmäßig zwischen 30 % und 70 % der Entgeltumwandlung.

1.6. Für den Mitarbeiter ist seine Versorgung so transparent und berechenbar wie ein Sparbuch, unabhängig davon, ob er ausgeschieden oder noch aktiv ist. Was er umwandelt oder der Arbeitgeber bezuschusst, ist auf seinem „Sparbuch“ und wird auch verzinst ohne jegliche Minderung.

1.7. Mitarbeiter unterstützen über die pauschaldotierte Unterstützungskasse das eigene Unternehmen, stärken und sichern den Arbeitsplatz und machen das Unternehmen stabiler, krisensicherer und bankenunabhängiger und ermöglichen dadurch Wachstum und Expansion. Von dieser Sicherhrit profitieren die Arbritnehmer wiederum.

1.8. Mitarbeiter haben für ihre Entgeltumwandlung vom ersten Tag und vom ersten Euro an einen 100 %-igen gesetzlichen Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein. Ein Verlust der Entgeltumwandlung ist dadurch ausgeschlossen. Genauso gesichert sind der Zins oder die Arbeitgeberzuschüsse ab der gesetzlichen Unverfallbarkeit.

1.9. In Verbindung mit Nettolohnoptimierung ist aus Mitarbeitersicht auch eine Versorgung zum Nulltarif möglich, durchschnittliche Kapitalzahlungen von 50.000 € sind keine Seltenheit.

2. Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse für den Arbeitnehmer

Nachteile für den Arbeitnehmer sind nicht erkennbar. Die Versicherungswirtschaft nennt für den Arbeitnehmer häufig als scheinbaren Nachteil die schwerere Portabilität, die nicht mögliche private Weiterzahlung oder die fehlende Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein tatsächlicher Nachteil ist damit allerdings nicht vetbunden.

2.1. Die Portabilität auf einen anderen Arbeitgeber ist bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse zwar nicht vorgesehen, ist aber auch nicht notwendig, da dem Mitarbeiter keinerlei Nachteile durch ein Ausscheiden entstehen. Die bisher erworbene Anwartschaft bleibt bestehen. es wird lediglich nichts mehr eingezahlt in die Unterstützungskasse. Was bislang eingezahlt wurde, verzinst sich auch weiter. Das bei Versicherungen häufige Fehlen erheblicher Beiträge und weiterhin anfallende Kosten auch für einen beitragsfreien Vertrag, die die Zinsen übersteigen, gibt es bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse nicht.

2.2. Das Aussetzen der Entgeltumwandlung in beschäftigungsfreien Zeiten kann durch eine erhöhte Umwandlung in der Zeit davor oder danach ausgeglichen werden.
Private Weiterzahlung ist nicht notwendig, da auch keine Kosten zu kompensieren sind wie bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen.

2.3. Berufsunfähigkeit wird besser privat abgesichert. Arbeitnehmer wollen meist nicht ihre vergangenen oder zukünfigen Gesundheitsthemen vor dem Arbeitgeber transparent machen. Ebenso ist die volle Versteuerung von B- Leistungen in der bAV nachteilig gegenüber Leistungen bei privater Absicherung. Aufgeklärte Arbeitgeber schließen BU ohnehin bei der bAV aufgrund der Risiken für sie aus.

Somit ergeben sich für den Arbeitnehmer beim Durchführungsweg pauschaldotierte Unterstützungskasse erhebliche Vorteile, zu denen noch die Vorteile für den Arbeitgeber hinzukommen, da dieser die Liquidität und die positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung für sich nutzen kann.
Echte Nachteile sind für den Arbeitnehmer nicht erkennbar.
Den Arbeitgeber darauf anzusprechen, lohnt allemal.

Die Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse für den Arbeitgeber sind hier zusammengefasst: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-funktion-vorteile-nachteile-gestaltungsmoeglichkeiten_181831.html?__cf_chl_jschl_tk__=pmd_07dcf664fdc6802ebdf37ad7e75b0cabe81f7e1e-1626858503-0-gqNtZGzNAmKjcnBszQoO



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Foto(s): AUTHENT

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