Vorzeitige Kündigung von Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH möglich?

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Haben Sie auch einen Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH abgeschlossen und möchten diesen vorzeitig kündigen? Dann sind Sie nicht allein. Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Mandanten die einen Vertrag mit der Euroweb Internet GmbH abgeschlossen haben und sich fragen, ob und wie sie diesen möglichst zeitnah beenden können.

Was hat es mit den Verträgen der Euroweb Internet GmbH auf sich?

Die Euroweb Internet GmbH bietet sogenannte „Internet-System-Verträge“ an. Das sind Werkverträge in denen es um das Erstellen, Pflegen und Betreiben von Internetseiten geht. Die Preise betragen je nach Umfang der vereinbarten Leistungen pro Monat zwischen 150,00 € und 450,00 €. Die Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmen.

Das Vertragsformular enthält viele Vertragsinformationen nur im Kleingedruckten. Dazu zählt auch die Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Diese wird zudem auch als „achtundvierzig“ ausgeschrieben. Viele Mandanten berichteten uns, dass sie diese Information überlesen haben. Demnach waren sie bei Abschluss des Vertrags in Unkenntnis darüber, dass der Vertrag mindestens über 4 Jahre läuft. Die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit von teilweise mehr als 20.000,00 € war ihnen somit ebenfalls nicht bewusst.

Der Gesamtpreis des Vertrags ist in uns vorliegenden Verträgen an keiner Stelle vermerkt. Bei Verträgen mit Verbrauchern müsste der Gesamtpreis explizit im Vertrag aufgeführt sein. Da es sich jedoch um Verträge mit Unternehmen handelt, ist dies entbehrlich.

Viele Mandanten wollten daher den Vertrag möglichst zeitnah kündigen, nachdem ihnen das ganze Ausmaß des Vertrags bewusst geworden ist. Persönliche Schreiben von den Mandanten selbst an die Euroweb Internet GmbH bezüglich einer vorzeitigen Kündigung wurden unter Verweis auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags in der Regel abgelehnt. Stattdessen würde nur die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit akzeptiert werden. Uns wird daher oft die Frage gestellt, ob bzw. wie man den Vertrag vorzeitig beenden kann.

Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung der Verträge mit der Euroweb Internet GmbH. Ein Widerrufsrecht ist in der Regel hingegen nicht gegeben, da die Verträge im gewerblichen Rahmen abgeschlossen werden und für Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist.

Die ordentliche Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Allerdings bleibt die Vertragslaufzeit von 48 Monaten dabei bestehen. Daher muss auch bei einer ordentlichen Kündigung bis Ende der Laufzeit weitergezahlt werden.

Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung ist grundsätzlich möglich. Dabei ist zu differenzieren, ob aus einem wichtigem Grund oder ohne wichtigen Grund außerordentlich gekündigt wird. Daran knüpfen sich jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss eine Vielzahl rechtlicher Details beachtet werden. Daher werden beim Versuch fristlos zu kündigen oft viele fatale Fehler begangen, die ein weiteres Vorgehen erschweren. Wir raten daher dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen, wenn man eine außerordentliche Kündigung erwirken möchte.

Wenn Sie bei der Beendigung Ihres Vertrags mit der Euroweb Internet GmbH Unterstützung wollen, melden Sie sich gerne bei uns! Durch unsere langjährige Erfahrung mit Verträgen der Euroweb Internet GmbH können wir Ihnen mit Ihrem Anliegen sicherlich weiterhelfen. Sie erreichen uns:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über „Nachricht senden“ auf anwalt.de (Bitte in der Nachricht dann auch nochmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

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