VW-Dieselskandal: Landgericht Stuttgart entscheidet, dass Robert Bosch GmbH Unterlagen vorlegen muss

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VW-Dieselskandal: Landgericht Stuttgart entscheidet im Verfahren gegen Porsche, dass Robert Bosch GmbH interne Unterlagen im Zusammenhang mit Defeat-Device vorlegen muss.

Die gerichtliche Aufarbeitung des VW-Dieselskandals und dessen dramatische Folgen für VW- und Porsche-Aktionäre kommt mehr und mehr in Gang. Nun hat das Landgericht Stuttgart mit Zwischenurteil vom heutigen Tage entschieden, dass die Robert Bosch GmbH interne Unterlagen, insbesondere Schriftstücke und E-Mail-Korrespondenz vor allem aus den Jahren 2007 und 2008 zwischen Mitarbeitern der Robert Bosch GmbH und Mitarbeitern des VW-Konzerns sowie der Audi AG vorlegen muss. Die Kläger sind davon überzeugt, dass diese Unterlagen prozessentscheidend sind und insbesondere auch die frühzeitige Kenntnis von Organmitgliedern von VW und Porsche über die Verwendung des Defeat-Device belegen.

In mehreren für geschädigte Porscheaktionäre gegen die Porsche Automobil Holding SE geführten Verfahren hatten die mit der Prozessführung beauftragten Rechtsanwälte der Kanzlei Nieding+Barth im Rahmen der Beweisaufnahme beantragt, dass die Robert Bosch GmbH diverse Unterlagen über die interne Kommunikation mit Mitarbeitern des VW-Konzerns und der Audi AG vorlegen muss. Dies hatte das Gericht auch angeordnet.

Gegen die Vorlage der Unterlagen hatte sich die Robert Bosch GmbH gewehrt und sich hierzu insbesondere auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da eine Offenlegung der Unterlagen eine Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen der Volkswagen AG darstellen würde, so dass ein Zwischenstreit über das Bestehen des Zeugnisverweigerungsrechts entbrannte. Das Gericht hat nun entschieden, dass sich die Robert Bosch GmbH nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann und die Unterlagen vorzulegen hat.

„Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und die Unterlagen von Bosch nun vorgelegt werden müssen. Jetzt kommt Licht ins Dunkle. Für die Kläger, die regelmäßig keinen Zugang zu derartigen internen Unterlagen anders erhalten können, als die Vorlage im Prozess zu beantragen, ist dies heute ein großer Tag“, sagt Klaus Nieding, Anwalt der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Stuttgart kann die Robert Bosch GmbH noch Rechtsmittel einlegen.



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