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Waldorf-Frommer-Abmahnung wg. „Three Billboards Outside Ebbing, Missouri“ – so reagieren Sie richtig

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Ganz aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zur Bearbeitung vor. Waldorf Frommer wirft unserem Mandanten die unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks, nämlich des preisgekrönten Blockbusters „Three Billboards Outside Ebbing, Missouri“, über sogenannte Internettauschbörsen vor.

Mit Schreiben vom 20.06.2018 erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer gegenüber diversen Betroffenen den Vorwurf des Filesharings. Dabei will die Kanzlei Waldorf Frommer ermittelt haben, dass der betroffene Film über den Internetanschluss des jeweilig Abgemahnten heruntergeladen und anderen Nutzern der Internettauschbörse zum Download zur Verfügung bereitgestellt worden ist.

Aufgrund dieses Sachverhalts fordert Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Betrages in Höhe von € 915,00 auf.

Bereits an dieser Stelle empfehlen wir, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung gegenüber Waldorf Frommer eine Stellungnahme abzugeben oder gar ohne Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Zahlung sollten Sie selbstverständlich ebenfalls nicht ohne weiteres leisten.

Bei der Frage, ob Sie als Anschlussinhaber auch verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben und/oder den geforderten Betrag zu zahlen, sind diverse Faktoren zu berücksichtigen. Insbesondere wenn Sie als Anschlussinhaber nicht Täter der vorgeworfenen Rechtsverletzung sind, und Sie die von Ihnen geforderte sekundäre Darlegung erbringen können, scheidet eine Haftung aus und sie müssen weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch etwas zahlen.

Ihrer sekundären Darlegungslast werden Sie dann gerecht, wenn Sie im Falle eines gerichtlichen Verfahrens vortragen können, ob und wenn ja welche Personen zu dem angegebenen Tatzeitpunkt selbstständigen Zugang zu ihrem Internetanschluss hatten und deshalb und unter Berücksichtigung von Interessenschwerpunkten und Internetnutzungsverhalten als Täter in Frage kommen.

Die Gerichte beurteilen die Anforderungen zur Erfüllung der sekundären Beweislast jedoch unterschiedlich! Machen Sie also keine Experimente und wenden Sie sich an uns. Ohne einen Anwalt wird es meistens schwierig!

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten

  • Geraten Sie nicht in Panik.
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei zur Klärung der Angelegenheit; eine einmal erfolgte Aussage lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
  • Nehmen Sie die Abmahnung aber unbedingt ernst, ansonsten riskieren Sie ein kostenintensiveres Gerichtsverfahren.
  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, ansonsten wird dies als Schuldeingeständnis aufgefasst.
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres konkreten Falls auf. 

Wir raten Ihnen:

Zur Vermeidung von Zahlungen, zu denen Sie nicht verpflichtet sind, raten wir Ihnen, von unserer langjährigen Erfahrung zu profitieren und unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. 

Wir haben uns das Ziel gesetzt, nicht lediglich einen Vergleich mit der Abmahnkanzlei auszuhandeln, sondern eine Zahlung an die Gegenseite zu vermeiden. 

Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung auch über die zu erwartenden Kosten und zeigen Ihnen die Möglichkeiten Ihrer nächsten Schritte auf. 

Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen. 

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen

  • Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten
  • Im gesamten Bundesgebiet tätig
  • Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen
  • Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon
  • Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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