Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

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Wenn es um den Schutz der Kleinsten geht, ist Eile geboten.

Das Kindeswohl ist ein zentraler Aspekt des Kindschaftsrechts und umfasst alle Aspekte des Wohlergehens von Kindern. Es bezieht sich auf die körperliche, geistige und emotionale Gesundheit von Kindern sowie auf ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden in ihrer Familie und ihrem sozialen Umfeld. 


In einigen Fällen kann das Kindeswohl gefährdet sein, was bedeutet, dass das Kind in einer Situation ist, die für seine Entwicklung und sein Wohlergehen schädlich ist. Dann gilt es schnell zu handeln.

Polizei, Jugendamt oder Anwalt für Familienrecht- wer ist der richtige Ansprechpartner?

Ist Gefahr in Verzug, also sind sie der Auffassung, dass das Wohl des Kindes jetzt gerade in Gefahr ist, dann kontaktieren sie bitte unbedingt den Notruf der Polizei. Bei Gewalt und sexuellem Missbrauch zählt oft jede Sekunde. Handeln sie entschlossen und greifen sie zum Telefon. Bitte begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr und greifen nur dann ein, wenn Hilfe nicht anderweitig rechtzeitig zu erlangen ist. 

Verstoßen Eltern oder verstößt ein Elternteil ansonsten in gravierendem Maße gegen elterliche Pflichten, wie z.B. dem Gebot der gewaltfreien Erziehung, so kann das Familiengericht mit Unterstützung des Jugendamtes den Umgang vorübergehend einschränken bzw. aussetzen oder sogar das Sorgerecht ganz bzw. teilweise entziehen. Nach § 1626 III 1 BGB gehört der Umgang mit beiden Elternteilen bzw. zu Personen, zu denen das Kind besondere Bindungen "besitzt", zum Kindeswohl, weshalb es oft ratsam ist zusätzlich einen Anwalt für Familienrecht miteinzubinden.

Doch wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum das Kindeswohl gefährdet sein kann. 

Häusliche Gewalt- Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 II 1 BGB

Eine der häufigsten Ursachen ist häusliche Gewalt. Wenn ein Kind in einer Familie lebt, in der es häufig zu Streitigkeiten oder sogar zu Gewalt zwischen den Eltern kommt, kann dies für das Kind sehr belastend sein und seine psychische und emotionale Gesundheit beeinträchtigen. Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche und seelische Züchtigung stellen demnach kein aprobates Erziehungsmittel dar, sondern eine Kindeswohlgefährdung.

Vernachlässigung

Eine andere Ursache für die Gefährdung des Kindeswohls kann Vernachlässigung sein. Wenn Eltern sich nicht um die grundlegenden Bedürfnisse ihres Kindes kümmern, wie zum Beispiel Essen, Kleidung und medizinische Versorgung, kann dies für das Kind langfristige Auswirkungen auf seine Gesundheit und sein Wohlbefinden haben.

Alkohol- und Drogenmissbrauch

Auch Drogenmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit der Eltern können das Kindeswohl gefährden. Wenn Eltern regelmäßig Drogen oder Alkohol konsumieren, kann dies zu Vernachlässigung oder sogar zu direktem Missbrauch des Kindes führen. 

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist ein weiterer Faktor, der das Kindeswohl gefährden kann. Wenn ein Kind sexuell missbraucht wird, kann dies nicht nur physische Schäden verursachen, sondern auch zu langfristigen emotionalen Problemen führen.

Psychische Erkrankung der Eltern

Es gibt auch Situationen, in denen das Kindeswohl aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Behinderungen der Eltern gefährdet sein kann. Wenn Eltern beispielsweise an einer schweren Depression oder einer Suchterkrankung leiden, kann dies ihre Fähigkeit beeinträchtigen, sich um ihr Kind zu kümmern und ihm eine sichere und stabile Umgebung zu bieten.

Die soeben genannten Fallgruppen sind nicht abschließend, sondern stellen lediglich die häufigsten Ursachen für eine Kindeswohlgefährdung dar.

Aussetzung des Umgangs

In Fällen der Kindeswohlgefährdung wird regelmäßig zunächst der Umgang vorübergehend ausgesetzt. So soll dem betroffenen Elternteil die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern und die Beziehung zum Kind wieder aufzubauen. 

Es kann auch angeordnet werden, dass der Umgang unter Aufsicht eines neutralen Dritten stattfindet oder dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen, bevor der Umgang wieder aufgenommen wird.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Aussetzung des Umgangs eine extreme Maßnahme ist, die nur in Fällen angeordnet werden sollte, in denen das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Es ist auch wichtig, dass die Entscheidung, den Umgang auszusetzen, auf einer sorgfältigen Abwägung aller relevanten Faktoren basiert und dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht. Bei der Dokumentation, sowie der Beweisführung einer Kindeswohlgefährdung ist es demnach ratsam mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten.

Teilweise oder vollständige Entziehung des Sorgerechts

Führen vorherige Versuche zu keiner Besserung, so kann als letztes Mittel die teilweise oder vollständige Entziehung des Sorgerechts angeordnet werden.

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