Wann kann ein Kaufvertrag widerrufen werden?

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Kaufverträge sind grundsätzlich einzuhalten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Verkäufer freiwillig ein Rückgabe- oder Umtauschrecht anbietet oder aber ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

So wird beispielsweise Kunden im Bekleidungs-Einzelhandel häufig aus Kulanz ein Rückgaberecht für den Fall eingeräumt, dass das betreffende Kleidungsstück nicht richtig passt.

Widerrufsrechte, auf die der Käufer einen gesetzlichen Anspruch hat, bestehen nur bei ganz bestimmten Vertragsformen: Bei Verträgen, die von Verbrauchern mit einem Unternehmer über Telekommunikationsmittel (Internet, Telefon, Fax etc.) geschlossen werden, hat der Käufer i.A. ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beginnt (wenn der Verkäufer über das Widerrufsrecht belehrt hat) mit Eingang der Ware beim Käufer. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist der Widerruf sogar unbefristet möglich.

Der Widerruf kann ohne Begründung per E-Mail, Brief oder Fax erklärt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch der Versand per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht.

Auch bei sog. Haustürgeschäften steht dem Verbraucher i.A. ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wenn er (z. B. mit einen Vertreter) im Rahmen eines Verkaufsgesprächs in seiner Privatwohnung, an seinem Arbeitsplatz, in einer Fußgängerzone oder in einem Verkehrsmittel oder während einer Kaffeefahrt einen Vertrag mit einem Unternehmer schließt. Hier beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nach ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht.

Das Widerrufsrecht ist jedoch bei Haustürgeschäften ausgeschlossen, wenn es sich um Versicherungsverträge, notarielle Verträge oder sofort erbrachte Leistungen bis 40 EUR handelt oder der Verbraucher den Vertreter zu sich nach Hause bestellt hat.

Ein weiteres 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Verbraucher regelmäßig bei Verbraucherdarlehen, Ratenlieferungen und Finanzierungshilfen, die sie mit einem Unternehmer schließen. Hiernach kann der Verbraucher binnen 14 Tagen widerrufen, wenn er z. B. eine Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Kaufvertrag in Verbindung mit einem Kreditvertrag geschlossen hat oder wenn zusammengehörende Sachen (z. B. mehrere Buchbände, Zeitungsabonnements) nach und nach geliefert und einzeln bezahlt werden sollen oder wenn der geschlossene Vertrag eine regelmäßige Bestellverpflichtung vorsieht (z. B. Buchclub). Liegt der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtkaufpreis allerdings unter 200 EUR oder ist der Zeitraum der Kreditierung nicht länger als 3 Monate, entfällt das Widerrufsrecht.

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