Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

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Nicht immer ist man in der Lage, für sich selbst zu bestimmen. Dies kann im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalles fatal sein. Daher sollte man vorsorgen und eine Patientenverfügung verfassen.

Die Frage, was passieren soll, wenn man schwer krank wird oder einen schweren Unfall erleidet, mag sich kaum jemand stellen. Nach einer Umfrage des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes von 2012 haben nur 26 % der Befragten eine Patientenverfügung verfasst. 43 % haben ernsthaft darüber nachgedacht aber noch keine abgefasst. Dabei stellen sich die „Was wäre wenn“-Frage Senioren häufiger als junge Leute, denn 42 % der über 60-jährigen haben bereits eine Patientenverfügung abgefasst.

Patientenverfügung nicht nur für ältere Menschen

Aber nicht nur Senioren, sondern auch junge Menschen können in Situationen geraten, in denen sie nicht mehr selbst handeln können und in denen eine Patientenverfügung helfen kann.

Solange Sie selbst handlungsfähig sind, entscheiden Sie über die Art und Weise der bei Ihnen vom Arzt für notwendig erachteten Behandlung. Dabei steht es Ihnen frei, auch unvernünftige Entscheidungen zu treffen. Der Arzt darf nur insoweit Behandlungen vornehmen, wie Sie zu diesen Behandlungen Ihre Einwilligung erklärt haben. Die Patientenverfügung tritt für den Fall ein, dass Sie, sei es aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, nicht in der Lage sind, dem Arzt Ihren Willen hinsichtlich der bevorstehenden Behandlung zu vermitteln. Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, den behandelnden Ärzten und Ihren Angehörigen Ihre Behandlungswünsche mitzuteilen, die Sie zuvor schriftlich festgehalten haben. Dabei können verschiedene Behandlungssituationen durchgespielt werden und für jede Situation konkrete Anforderungen an die Behandlung gestellt werden. Sowohl die eigene Familie als auch die Ärzte sind an die so von Ihnen geäußerten Wünsche gebunden. Der Patient selbst kann die Patientenverfügung jederzeit widerrufen.

Vertrauen Sie nicht irgendwelchen Formularen aus dem Internet

Bei der Errichtung der Patientenverfügung ist jedoch einiges zu beachten. Es hilft Ärzten nicht, wenn nur ein irgendwie gearteter Vordruck unterzeichnet wird oder aber nur allgemeine vage Wünsche wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ geäußert werden.

Die Errichtung einer Patientenverfügung zwingt jeden dazu, sich mit Krankheit und Tod auseinanderzusetzen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollte man sich die Situation so vorstellen, dass man heute ein fiktives in der Zukunft liegendes Gespräch mit seinem Arzt führt. Denken Sie darüber nach, was der Arzt von Ihnen wissen soll. Informieren Sie ihn über bestehende Krankheiten. Schildern Sie genau die Situationen, für die Ihre Patientenverfügung gelten soll und erläutern Sie im Einzelnen, welche Behandlungsmaßnahmen Sie ablehnen oder besonders wünschen. Hilfreich sind auch Angaben zu Ihren allgemeinen Wertvorstellungen, aus denen sich ermitteln lässt, aus welcher Motivation Sie die Patientenverfügung errichtet haben. Gibt es noch zu erledigende Dinge in Ihrem Leben? Wie gehen Sie mit Krankheiten allgemein um? Können Sie Schmerzen ertragen? Dies sind nur einige Punkte, die für die Ermittlung Ihres mutmaßlichen Willens hilfreich sind. In der Patientenverfügung können auch Wünsche zur Begleitung während einer Krankheit sowie darüber getroffen werden, wo man möglichst sterben möchte.

Entlasten Sie Ihre Angehörigen

Ihre Patientenverfügung ist im Ernstfall die Handlungsanweisung für Ihre Ärzte und Ihre Angehörigen. Diese treffen keine eigenen Entscheidungen, sondern sind verpflichtet, Ihre in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen umzusetzen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der man eine Person bestimmt, die für Sie im Fall der Fälle in Gesundheitsfragen entscheiden darf. Hierin können Sie jede Person, der Sie vertrauen, entsprechend bevollmächtigen.

Um Ihren Willen möglichst genau festzulegen, damit er im Zweifelsfall für die behandelnden Mediziner nachvollziehbar ist, sollte eine Patientenverfügung nicht ohne rechtliche Beratung erstellt werden. Hilfreich kann auch eine ergänzende Beratung durch einen Hausarzt sein.

Schieben Sie Ihre guten Vorsätze nicht weiter auf die lange Bank. Rufen Sie uns an!

Denken Sie daran: Es ist nie zu früh! 

Rechtsanwalt Michael Welz

Fachanwalt für Medizinrecht


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