Was ist ein Erbschleicher und woran erkennt man Erbschleicherei?

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Erbfälle sind regelmäßig traurige Ereignisse. Besonders bitter sind sie, wenn die Angehörigen bemerken, das Erbschleicher schon zu Lebzeiten den Nachlass geschröpft haben und dann sogar noch Erbe werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Erbschleicher ist, woran man Erbschleicherei erkennt und was man gegen sie tun kann. Ausführliche Informationen zum Thema „Erbschleicher“ finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite:

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Definition Erbschleicher

Erbschleicher sind Personen, die eine vermögende Person durch Täuschung zu Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen) und/oder von Todes wegen (Erbschaften) veranlassen. Opfer von Erbschleicherei sind in der Regel Angehörige, deren gesetzliche Erbrecht ausgeschlossen oder ausgehöhlt wird.

Erbschleicher außerhalb und innerhalb der Familie

Erbschleicher sind häufig Personen, die nicht zur Familie des Erblassers gehören. Sie „erschleichen“ sich das Vertrauen vermögender (meist älterer, oft einsamer) Personen und bauen eine Nähebeziehung auf. Erbschleicherei kann aber auch innerhalb der Familie auftreten, insbesondere unter Geschwistern, die nach der gesetzlichen Erbfolge und auch aufgrund der meisten testamentarischen Regeln zu gleichen Teilen erben. Hier kann sich ein Kind durch Manipulation einen Vorteil verschaffen.

Plünderung des Nachlasses mit Vollmachten und Schenkungen

Erbschleicherei setzt gewöhnlich nicht erst bei der Erbschaft an. Bereits zu Lebzeiten versuchen Erbschleicher, ihr Opfer zu Vermögensübertragungen zu veranlassen. Das reicht von der missbräuchlichen Nutzung der überlassenen Bank-Karte bis zur Beurkundung der Schenkung einer Immobilie. Häufig sind hier erschlichene Vollmachten (insbesondere Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten) ein wirksames Instrument der Erbschleicher.

Testament – die Erschleichung der Erbenstellung

Im engeren Sinne liegt die Erbschleicherei darin, dass das Opfer dazu gebracht wird, ein Testament mit der gewünschten Erbfolge zu schreiben bzw. ein bestehendes Testament zu ändern. Meist wird dies ein handschriftliches Testament sein, aber auch notarielle Testamente sind nicht sicher vor Manipulation bei ihrer Entstehung. Neben der unzulässigen Einwirkung auf den Willen des Erblassers kommt es auch vor, dass Testamente schlicht gefälscht werden.

Was kann man gegen Erbschleicher tun?

Der beste Schutz vor Erbschleicherei ist natürlich ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Erblasser und seinen Familienmitgliedern sowie regelmäßiger Kontakt und Austausch (soweit das faktisch in der konkreten Situation möglich ist).

Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen – also etwa für einen Betrug, eine Urkundenunterdrückung, eine Unterschlagung oder Veruntreuung – kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Aber auch das Zivilrecht eröffnet viele Möglichkeiten, Erbschleichern das Handwerk zu legen:

  • Schenkungen können rückgängig gemacht werden, wenn sie auf einer Täuschung beruhen, aber auch, wenn der Schenker danach seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann. 
  • Vollmachten können widerrufen und gegen den Bevollmächtigten können Auskunftsansprüche (Rechenschaftspflicht) geltend gemacht werden. 
  • Testamente kann man bei berechtigten Zweifeln an ihrer Wirksamkeit (z.B. fehlende Testierfähigkeit aufgrund einer Demenz) vom Nachlassgericht überprüfen lassen. In einigen Konstellationen ist auch eine Anfechtung möglich. Hat man im streitigen Erbscheinsverfahren keinen Erfolg, sollten Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.

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