Was ist ein Strafbefehl? Was tun, wenn man einen Strafbefehl erhalten hat?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger konsultieren. Denn wenn nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Strafbefehl zugestellt wurde, Einspruch einlegen wird, wird dieser rechtskräftig und steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Das kann gravierende Folgen haben, denn im Strafbefehlsverfahren kann (wenn Sie keinen Verteidiger haben) eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (bei einer Einzelstrafe) verhängt werden. Bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Zudem sind auch stets spezielle außerstrafrechtliche Konsequenzen etwa Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht und die Besonderheiten ihres Berufs zu berücksichtigen. Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung.

Die Rechtsfolge, die am häufigsten per Strafbefehl angeordnet wird, ist eine Geldstrafe. Diese wird  mit Tagessätzen angegeben. Die Höhe des Tagessatzes wird aus dem Nettoeinkommen berechnet, indem dieses durch dreißig geteilt wird. Zudem wird auch die Anzahl der Tagessätze angegeben. Die Anzahl der Tagessätze entspricht dem, was das Gericht und Staatsanwalt als schuldangemessene Strafe erachten.

I. Tatvorwurf nicht zutreffend/Tat nicht nachweisbar

Ist der Tatvorwurf nicht zutreffend oder kann die Tat nicht nachgewiesen werden, muss auf einen Freispruch oder die Rücknahme des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft nach § 411 Abs. 3 S. 1 StPO hingewirkt werden. Das wäre das optimale Ergebnis.

II. Zu hohe Geldstrafe

Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sollte auch dann eingelegt werden, wenn bei Erlass des Strafbefehls von einem zu hohen Nettoeinkommen ausgegangen wurde. Häufig wird nämlich das Nettoeinkommen lediglich geschätzt und daher zu hoch angesetzt. Wird bewiesen, dass der Nettoverdienst deutlich geringer ist, muss der Tagessatz reduziert werden. Auch Unterhaltsverpflichtungen sind beispielsweise bei der Berechnung des Nettoverdienstes zu berücksichtigen. Durch eine Stellungnahme kann außerdem darauf hingewirkt werden, dass die Tagessätze reduziert werden. Je nach Fall ist auch ein isolierter Einspruch, bei dem nur gegen die Tagessatzhöhe oder die Tagessatzanzahl vorgegangen wird, das Mittel der Wahl.

III. Vorteile eines Strafbefehls

Ein Strafbefehl kann aber auch Vorteile im Gegensatz zu einem Einspruch und einer dann folgenden Hauptverhandlung bieten. Erfolgt nämlich kein Freispruch, hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ein Strafbefehlsverfahren kann daher finanziell günstiger sein. Zudem findet das Strafbefehlsverfahren schriftlich und somit außerhalb der Öffentlichkeit statt. Eine Hauptverhandlung kann im Gegensatz dazu erhebliche Belastungen mit sich bringen.

IV. Fazit

Wie bei einem Strafbefehl vorgegangen wird, ist eine Frage des individuellen Falls. In jedem Fall lohnt sich der Gang zum Strafverteidiger, um eine sachkundige Einschätzung zu erhalten, und das weitere Vorgehen zu besprechen. Gegebenenfalls kann das Verfahren auch nach §§ 153 ff. StPO eingestellt werden.


Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Einen umfassenden Überblick über meine Kanzlei können Sie unter DR. LANG | RECHTSANWALT - Kanzlei für Strafrecht und Arbeitsrecht (langrechtsanwalt.com) gewinnen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang

Beiträge zum Thema