Was ist zu tun, wenn ein Testament nicht beim Nachlassgericht abgegeben wird?

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Für privatschriftliche Testamente und auch Erbverträge gilt eine Ablieferungspflicht. Dies bedeutet, dass jeder, der ein Testament oder einen Erbvertrag findet, dieses, sobald er vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, sofort, das heißt, ohne schuldhaftes Zögern, beim Nachlassgericht abliefern muss.

Hierdurch soll verhindert werden, dass letztwillige Verfügungen unterdrückt werden. Die Testamentseröffnung soll gesichert werden, um ein ordnungsgemäßes Nachlassverfahren einleiten zu können.

Die Pflicht zur Ablieferung trifft nicht nur den unmittelbaren Besitzer, sondern kann auch den Mitbesitzer treffen oder denjenigen, der Kenntnis von dem Testament oder dem Erbvertrag hat. Auch dieser kann verpflichtet sein, das Testament abzuliefern. Entscheidend ist, ob er tatsächlich Einfluss nehmen kann.

Abzuliefern ist das Testament beim zuständigen Nachlassgericht. Es reicht aber aus, dass es beim nächstgelegenen Amtsgericht abgeliefert wird.

Stellt sich noch die Frage, was zu tun ist, wenn der Besitzer des Testaments dieses lieber gar nicht eröffnen lassen möchte?

Wenn man Kenntnis davon erlangt, dass ein vorhandenes Testament nicht abgeliefert wird, sollte man notfalls beim Nachlassgericht anregen, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Dieser Schritt ist mit keinerlei Kosten verbunden.

Vorsorglich sollte eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB gestellt werden. Dadurch wird es möglich, Erbunwürdigkeit durch Anfechtung geltend zu machen. Damit kann verhindert werden, dass derjenige, der das Testament nicht abliefert, am Nachlass beteiligt werden kann.

Nicht ratsam ist es, dass betroffene Erben gegen den Testamentsbesitzer Klage auf Herausgabe an das Nachlassgericht erheben. Denn sie tragen das Kostenrisiko.

Liefert der Besitzer das Testament nicht ab oder vernichtet er es sogar, macht er sich in jedem Fall schadenersatzpflichtig.

Ein Rechtstipp der Fach- und Rechtsanwaltskanzlei Neuner-Jehle, Referat Erbrecht.


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