Was ist zu tun bei einer Kündigung?

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1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist immer eine unschöne Angelegenheit.

Darum ist es gut, eine Beratung eines Anwalts einzuholen. Denn dann kann man sicher sein, dass man nichts versäumt.

Dies ist nämlich gerade bei einer Kündigung wichtig. Denn entgegen sonstiger Fristen hat man nur 3 Wochen Zeit, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Diese Frist ist auch nicht nachholbar! Die Klage ist dann vor dem Arbeitsgericht zu führen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kümmern wir uns auch darum, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Sie selbst haben damit nichts zu tun!

2. In vielen Fällen kann sich auch ein Anspruch auf eine Abfindung ergeben.

Sie selbst müssen sich auch dann nicht mit Ihrem Arbeitergeber auseinandersetzen. Das machen wir für Sie! Oft lassen sich diese Ansprüche auch ohne gerichtliche Auseinandersetzungen regeln. Daher ist es manchmal auch hilfreich, sich schon vorher bei uns Rechtsrat einzuholen. Denn wer vor einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber seine Rechtsposition kennt, kann auch entsprechend argumentieren.

3. Was kann ich tun, wenn es am Arbeitsplatz zu Problemen mit Kollegen kommt?

Oft ist die Arbeit als solche gar nicht das Problem. Aber jeden Morgen geht man mit einem beklommenen Gefühl zur Arbeit, weil man nicht weiß, was der Kollege oder Kollegin wieder zu bemängeln hat. Entweder haben Sie einen Ansprechpartner im Betrieb oder Sie suchen sich jemanden von außen. Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Denn als Mediatorin weiß ich, dass das Problem oft ganz woanders liegt als nur in der Arbeit. Wenden Sie sich an mich. Zusammen mit der anderen Person können dann Lösungen herbeigeführt werden, an die man selbst nie gedacht hat!

4. Abmahnungen sind überprüfbar.

Sie sollten sich auf jeden Fall gegen eine Abmahnung wehren! Denn spätestens bei einer dritten Abmahnung in der gleichen Angelegenheit führt es zu einer Kündigung. Daher kommt es auf jede Abmahnung an. Lassen Sie sich beraten.


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