Was macht ein Anwalt für Immobilienrecht?

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Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Rechten an Immobilien, aber auch mit Immobilienkaufverträgen und dinglichen Rechten an Grundstücken. Fragestellungen rund um Immobilien können im Einzelfall anspruchsvoll sein. Da es hierbei häufig auch um hohe Vermögenswerte geht, sollte rechtliche Laien sich absichern, indem sie sich von erfahrenen Anwälten auf dem Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts beraten lassen.

Immobilienkaufvertragsrecht als Schwerpunkttätigkeit

Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen sind beurkundungspflichtig. Ein mündlicher Vertragsschluss per Handschlag ist unwirksam. Vor dem Kauf erhalten die Vertragsparteien vom Notar in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin einen Kaufvertragsentwurf zur Prüfung. Rund um den Notarvertrag tauchen immer wieder Fragen auf, zum Beispiel zur Auflassungsvormerkung, zur Grundschuld, zur Kaufpreisfälligkeit oder zum Ausschluss etwaiger Rechte bei Mängeln der Immobilie, um nur einige Beispiele zu nennen. Wer zum ersten Mal in seinem Leben eine Immobilie kauft oder verkauft, ist mit den teils komplizierten Vertragsklauseln schnell überfordert. Viele Fachbegriffe im Notarvertrag sind für rechtliche Laien unverständlich. Mögliche Haftungs- oder Kostenfallen bleiben unentdeckt. Dies gilt ganz besonders bei Bauträgerverträgen zum Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger. Nicht selten enthalten Bauträgerverträge verbraucherunfreundliche Klauseln, zumal der Vertragsentwurf im Regelfall vom Hausnotar des Bauträgers erstellt wird. Hier ist der Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht der richtige Ansprechpartner. Er kennt sich im Immobilienkaufvertragsrecht aus und kann Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie beraten und vor möglichen Fallstricken bewahren. In der Praxis ist der Bereich des Immobilienkaufvertragsrecht eine Schwerpunkttätigkeit des Anwalts für Immobilienrecht.  

Ansprechpartner auch für alle Fragen zum Erbbaurecht 

Auch für alle Fragen zum Erbbaurecht ist der Anwalt für Immobilienrecht der richtige Ansprechpartner. Was ist ein Erbbaurecht? Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks zu werden. Für das Erbbaurecht verpflichtet sich der Erbbauberechtigte in der Regel einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu bezahlen. Erbbaurechte können vererbt und verkauft werden. Je nach Vertragsgestaltung ist für die Veräußerung die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen. Die rechtlichen Einzelheiten sind im Erbbaurechtsgesetz geregelt.

Maklerrecht als Teil des Immobilienrechts

Auch das Maklerrecht gehört zum Gebiet des Immobilien- und Grundstücksrecht. Soll ein Immobilienmakler beauftragt werden, sollte man sich vor Abschluss des Maklervertrages gut darüber informieren, was es dabei zu beachten gibt. Nicht selten sind Maklerverträge wenig verbraucherfreundlich ausgestaltet. Bei Unklarheiten zur Form des Maklervertrages (einfacher Maklerauftrag, Makleralleinauftrag, qualifizierter Makleralleinauftrag), zur Maklerprovision, zur Aufwandsentschädigung, Reservierungsgebühr und Überpreisvereinbarung im Maklervertrag, zur Vertragslaufzeit, aber auch bei Fragen zu den Pflichten des Maklers und zur möglichen Kündigung oder zum Widerruf des Maklervertrages hilft der Anwalt im Immobilienrecht weiter.

Häufige Beratungsfelder im Überblick

Der Anwalt im Immobilienrecht übernimmt regelmäßig folgende Aufgaben und Leistungen:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Erbbaurechts
    • Beratung zum Kaufvertrag
    • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
    • Minimierung von Haftungs- und Kostenrisiken
  • Prüfung und Erstellung von Maklerverträgen
  • Durchsetzung von Rechten aus Verträgen aus dem Immobilienrecht
  • Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf von Verträgen aus dem Immobilienrecht 
  • Prüfung von Fragen rund um die Hypothek und Grundschulden

Sie haben Beratungsbedarf rund um Fragen aus dem Immobilien- und Grundstücksrecht? Ich bin erfahrene Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Immobilienrechts und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.




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