Was steht im Führungszeugnis und wann gelte ich als vorbestraft?

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Häufig kommt es bei einer neuen Anstellung vor, dass der Arbeitgeber ein Führungszeugnis seines neuen Angestellten haben möchte. Unter Umständen kommt es sogar vor, dass direkt die Frage nach einer Vorstrafe gestellt wird. Nun stellt sich die Frage: Was steht alles in diesem Führungszeugnis? Ist man mit dem Vorwurf einer Straftatbegehung konfrontiert, stellt sich die Frage: Kommt die Strafe in mein Führungszeugnis? Und wenn ja, wann wird die Eintragung wieder gelöscht?

Welche Arten von Führungszeugnis gibt es und welche Strafen stehen drin?

Zunächst einmal gilt es zwischen dem privaten, dem erweiterten und dem behördlichen Führungszeugnis zu unterscheiden.

Das private Führungszeugnis dient zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber. Jede Person über 14 Jahre kann ein solches Führungszeugnis beantragen. Die Beantragung kostet 13 Euro und erfolgt online oder bei der örtlichen Meldebehörde. Nicht enthalten in diesem Führungszeugnis sind einmalige Verurteilungen von Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten. Achtung: Das ändert sich allerdings bei einer zweiten Verurteilung, auch wenn diese unter dieser Grenze liegt!

Das seit 2010 existierende erweiterte Führungszeugnis erteilt Auskunft über Personen, die in beruflich, ehrenamtlich oder auf sonstige Weise eine Tätigkeit ausüben, bei der sie Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben. Im Gegensatz zum privaten Führungszeugnis enthält das erweiterte Führungszeugnis auch Eintragungen bezüglich Sexualdelikten, die wegen Geringfügigkeit nicht in das private Führungszeugnis aufgenommen werden.

Die dritte Form des Führungszeugnisses ist das behördliche Führungszeugnis. Auskunft über das behördliche Führungszeugnis erhalten ausschließlich Behörden. Aufgenommen werden hier alles Verurteilungen, auch solche die unterhalb der Grenze der Tagessätze bzw. der Freiheitsstrafe liegen. Bewirbt man sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wird das behördliche Führungszeugnis auf Antrag der betroffenen Person direkt an die Behörde gesendet. Dem Bewerber ist allerdings auf sein Verlangen hin Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Der Bewerber hat allerdings auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis an das zuständige Amtsgericht übersenden zu lassen, um dort vorab Einsicht zu nehmen und zu entscheiden, ob das behördliche Führungszeugnis weitergeleitet werden soll.

Wann werden die Einträge gelöscht?

Das Bundeszentralregister unterscheidet insoweit unter Eintragungen im Bundeszentralregister und Eintragungen im Führungszeugnis. Für das Führungszeugnis gelten dabei gemäß § 34 Bundeszentralregistergesetz folgende Fristen:

Löschung nach 3 Jahren:

  • Verurteilungen wegen Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten
  • Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung
  • Jugendstrafe bis zu einem Jahr
  • Jugendstrafe bis zu 2 Jahren bei Strafaussetzung zur Bewährung

Löschung nach 5 Jahren:

  • Freiheitsstrafen über einem Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Aussetzung zur Bewährung

Allerdings gibt es eine Ausnahme bei Fällen, die erst nach Ablauf von 10 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe gelöscht werden. Hierunter fallen Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte.

Zu beachten ist außerdem, dass bei mehreren Eintragungen alle Eintragungen erst mit Ablauf der letzten tilgungsfreien Verurteilung gelöscht werden. Das hat zur Folge, dass jede Neueintragung dazu führt, dass die bisherigen Einträge erscheinen, bis die neue Eintragung gelöscht wird.

Ab wann bin ich vorbestraft?

Grundsätzlich gilt eine Person in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen Sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen wurde oder ein Strafbefehl verhängt wurde, diese Maßnahme rechtskräftig ist und nicht getilgt wurde. Ist die Strafe allerdings nicht im Führungszeugnis aufgeführt, darf sich die betroffene Person weiter als nicht vorbestraft bezeichnen.

Zu beachten ist, dass Ordnungswidrigkeiten oder eine Einstellung des Verfahrens nicht zu einer Vorstrafe führen. Daher macht es einen entscheidenden Unterschied, ob eine Strafe verhängt oder das Verfahren eingestellt wurde. Es empfiehlt sich daher kompetente anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt wird nach Möglichkeit nach Prüfung der Ermittlungsakte darauf hinwirken, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, sodass gar nicht erst eine Eintragung in das Führungszeugnis erfolgt.


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