Was tun bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Identitätsdiebstahl, Scamming und Cybercrime?

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Polizei warnt vor neuen Methoden von Internet-Kriminellen

In den letzten Jahren hat sich der Identitätsmissbrauch leider zu einem lukrativen Geschäft für diejenigen entwickelt, die Ihre Daten stehlen bzw. missbrauchen. Gerade im Bereich des Online-Handels oder seitens der Internetbetrüger (sogenannte Scamming Fälle) sehen sich viele Betroffene mit unberechtigten Forderungen konfrontiert.

Scamming: 

Hat sich jemand in Ihr Herz geschlichen, die große Liebe versprochen? Ist irgendetwas an dem Kontakt sonderbar oder auffällig? Erfindet die Person immer wieder Ausreden, um Skype-Meetings abzusagen? Erhalten Sie stattdessen immer nur Textnachrichten und Fotos mit der Person? Braucht diese Person plötzlich Geld, weil es ihr schlecht geht, zum Beispiel weil sie dringend eine teure Krankenhausbehandlung benötigt oder eine Kaution, um aus dem Gefängnis entlassen zu werden? Auch wenn es zunächst schmerzhaft ist: Sie werden höchstwahrscheinlich gerade Opfer eines Internetbetrugs. Die Person, mit der Sie vielleicht schon sehr lange chatten und von der Sie glauben, dass sie sie gut kennen, gibt es gar nicht. Man hat mit Ihren Gefühlen gespielt. Lassen Sie dies nicht länger zu. Sehen Sie der Realität ins Auge. Die psychologisch geschulten Täter wissen genau, wie man unschuldige Personen wie Sie täuschen kann. Sie brauchen sich nicht zu schämen, denn die Täter sind geschickt und raffiniert vorgegangen. Sie haben von Anfang an nur Interesse an Ihrem Geld gehabt. 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, ich behandle die Angelegenheit so diskret wie irgend möglich. 

Mobbing in der Form des Cybermobbings nimmt immer mehr zu.  

Werden Sie mit negativen Äußerungen über sich im Internet konfrontiert, so kann dies auch eine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Streitentscheidend ist, ob es sich hierbei um eine Tatsachenbehauptung handelt, die dem Beweis zugänglich ist, oder um ein Werturteil oder eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, entsprechende Äußerungen zu analysieren und bei Bedarf dagegen vorzugehen.

Ihr Recht am eigenen Bild

Auf Social-Media-Plattformen kommt es häufig zu Verletzungen des Rechts am eigenen Bild, wenn von Ihnen ein Foto veröffentlicht wurde, zu dessen Veröffentlichung Sie Ihre Einwilligung nicht gegeben haben. 

Wollen Sie die Löschung oder Untersagung der Verbreitung dieses Fotos erreichen, sind wir Ihnen gerne mittels außergerichtlicher oder gerichtlicher Unterlassungserklärungen, die nicht selten eine Schadenersatzforderung wegen Verwendung des Fotos auch auslösen können, behilflich.

Peinliche oder intime Fotos versendet und nun werden Sie erpresst? 

Eine besonders bösartige Masche im Bereich des Cybercrimes ist es, wenn Sie beispielsweise auf Facebook oder Tinder oder anderen Social-Media-Plattformen  in einen vertraulichen Kontakt verwickelt werden, in dessen Verlauf Sie sich dazu hinreißen lassen, intime oder sehr private Fotos von sich preiszugeben. Anschließend erfolgt das böse Erwachen. Sie werden zu einer Geldzahlung aufgefordert. Für den Fall, dass Sie sich weigern zu zahlen, wird damit gedroht, die Fotos Personen zu zeigen, die mit Ihnen bekannt oder verlinkt sind. 

Kontaktieren Sie mich, damit ich gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Abwehr dieser Gefahr entwickeln kann. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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