Was tun gegen chinesische Verkäufer bei Amazon, die dort weit unter Preis Ihre Markenprodukte verkaufen ?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie verkaufen als gewerblicher Händler über Amazon Markenprodukte und haben ggf. sogar eine eigene Marke, unter der Sie Ihre Produkte verkaufen.

Dabei stellen Sie fest, dass Verkäufer mit Sitz in China sich an Ihre Angebote anhängen und Ihre Produkte weit unter Preis verkaufen. Die chinesischen Verkäufer verkaufen dabei zum Teil direkt aus China oder auch über FBA.

Was ist hier passiert?

In derartigen Fällen gibt es zwei Erklärungen für die Verkäufe der chinesischen Verkäufer:

Entweder der chinesische Verkäufer liefert bei einer Bestellung ein anderes Produkt aus oder ein zwar gleichaussehendes Produkt, welches jedoch nicht mit Ihrer Marke gekennzeichnet ist. Hintergrund der Lieferung eines identischen Produktes ohne Ihre Marke kann sein, dass Sie ein Produkt in Asien einkaufen und mit Ihrer eigenen Marke kennzeichnen (sog. White Labeling). Bei vielen Amazon-Angeboten werden identisch aussehende Produkte angeboten, die jedoch von unterschiedlichen Markeninhabern stammen.

Eine weitere Alternative für die Angebote der chinesischen Verkäufer ist, dass Ihr Hersteller in China nicht nur für Sie produziert, sondern darüber hinaus Produkte mit Ihrem Markennamen in weitaus größerem Umfang produziert als nur für Sie. Häufig haben die Produzente in Asien gegenüber ihren europäischen Auftraggebern nur wenig Loyalität. Die Ware wird dann in Asien an asiatische Wiederverkäufer verkauft, die die Produkte dann bei Amazon in Deutschland und in Europa anbieten.

Gerade diese Konstellation ist für den Markeninhaber problematisch: Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen zu einem erheblichen Preisverfall führt und auch zur Folge hat, dass der Markeninhaber die Produkte eigentlich bei Amazon nicht mehr los wird, kann ein derartiger Vertrieb auch weitreichende Folgen für den Markeninhaber haben:

Der Markeninhaber hat in diesem Fall keinerlei Kontrolle über die Produkte und deren Qualität, was die Marke durchaus beeinträchtigen kann. Sollte es einen Produkthaftungsfall geben, gelingt es häufig nicht, nachzuweisen, dass der Markeninhaber gar nicht Hersteller und Vertreiber der Produkte ist.

Wie Sie gegen chinesische Verkäufer bei Amazon vorgehen können, die Ihre Markenprodukte anbieten


Häufig stellen Markeninhaber fest, dass sich chinesische Verkäufer an „Ihre“ ASIN´s mit Markenprodukten angehangen haben.

Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig:

Es handelt sich bei dem Angebot der chinesischen Verkäufer entweder um eine eindeutige Markenrechtsverletzung, wenn keine Originalmarkenprodukte ausgeliefert werden (z.B. ganz andere Produkte oder jedenfalls Produkte, die nicht mit der Marke gekennzeichnet sind).

Wenn, weil z.B. das Produkt aus der gleichen Produktion kommt, das Produkt mit der Marke gekennzeichnet ist und von Asien aus, sei es mit FBA oder nicht, in Deutschland verkauft wird, liegt ebenfalls eine Markenrechtsverletzung vor. Man spricht hier von einem sogenannten Parallelimport.

Ein Parallelimport ist gegeben, wenn ein Markenprodukt ohne Zustimmung des Markeninhabers in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wird. Nach meiner Auffassung ist dies bei einem Verkäufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (z.B. China) eigentlich immer der Fall. Zum Teil lässt sich, wenn es sich nicht um einen FBA-Versand handelt, schon anhand der Lieferzeit feststellen, dass die Ware offensichtlich aus China nach Deutschland geliefert wird.

Markeninhaber haben zwar die Möglichkeit eine „Mitteilung an Amazon.de über eine Rechtsverletzung“ zu übersenden. Eine derartige Meldung hilft nach meiner Erfahrung jedoch häufig nicht weiter, da es in dem Formular keine effektive Möglichkeit gibt, Amazon die Rechtslage einer Markenrechtsverletzung aufgrund eines Parallelimportes zu erläutern bzw. die Bearbeiter der Meldung bei Amazon die Rechtslage nicht kennen.

Wirksam: Ich melde eine Markenrechtsverletzung für Sie bei Amazon

Ich habe in der Vergangenheit mehrfach für Mandanten, die über Amazon verkaufen, derartige Rechtsverletzungen bei Parallelimporten bei Amazon gemeldet, mit der Folge, dass die Angebote der chinesischen Verkäufe gesperrt wurden.

Im Rahmen einer derartigen Meldung erläutere ich Amazon die Rechtslage und warum ein Angebot eindeutig eine Markenrechtsverletzung darstellt.

Amazon reagiert dann in der Regel auch entsprechend und löscht die Angebote.

Ich unterstütze auch Sie, wenn chinesische Verkäufer bei Amazon sich an Ihre Marken-ASIN´s anhängen und sowohl Ihre Marke, wie aber auch die Preise kaputt machen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Internethändler.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Haben auch Sie ein Problem chinesischen Verkäufern bei Amazon, die sich an ihre Marken-ASINs anhängen? 

Wenn auch Sie ein Problem mit chinesischen Verkäufern haben, die ihre Marken-ASINs bei Amazon nutzen, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema