WEG-Beschluß wegen Überrumpelung anfechten

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Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Bargteheide, Stormarn, hat für den Eigentümer einer Erdgeschoßwohnung ein obsiegendes Urteil gegen die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) errungen. Die Verwalterin der Immobilie hatte erst in der Versammlung einen neuen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gestellt. Dieser hatte die Einrichtung eines Stellplatzes für einen ca. 1,7 m hohen Anhänger in dem Beet vor der Terrasse seines Mandanten zum Gegenstand. Die Aussicht von der Terrasse in den Garten wäre für die Kläger dadurch erheblich gestört worden. Dr. Hoffmann focht den Beschluß an und argumentierte, dass es sich um einen so genannten „Überraschungsbeschluss“ handele. Da er nicht in der Einladung angekündigt war, hatten die Kläger keine Chance, sich darauf vorzubereiten. Sie konnten insbesondere keine Ideen für einen anderen Standort des Anhängers entwickeln und die anderen Miteigentümer in Vorgesprächen davon überzeugen, einen anderen Standort zu bestimmen. Das AG Ahrensburg pflichtete dieser Argumentation bei. Die WEG, vertreten durch die Verwalterin, erkannte daraufhin den Anspruch an.

Von Bedeutung war, dass der Kläger sich in der WEG-Versammlung der Stimme enthalten hatte. Idealerweise hätte er dagegen stimmen müssen. Hätte er für den Vorschlag der Verwalterin gestimmt, so wäre die Anfechtung voraussichtlich unwirksam gewesen.

Die Kanzlei Weidemann & Dr. Hoffmann ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Wir vertreten private und gewerbliche Immobilienbesitzer in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Immobilie.



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