Weitere Abmahnung – Como Sonderposten GmbH – Ebay Schwarzverkäufe

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Und wieder liegt uns eine Abmahnung der Como Sonderposten GmbH aus Düsseldorf zur Überprüfung vor. Wieder geht es um den Vorwurf, dass ein Verkäufer bei Ebay der Vorwurf gemacht wird er verkaufe im gewerblichen Ausmaß.

Ausgesprochen wird die Abmahnung von dem bekannten Abmahnanwalt G.S. aus Berlin, der auch für anderen Mandanten (z.B. die iOcean UG) Abmahnungen ausspricht.

 Nach eigenen Angaben betreibt  die  Como Sonderposten GmbH unter den Account „comogmbh“ einen Ebay Shop. Hierrüber bietet insbesondere Spielzeug an, wir z.B. Bausteine (Bricks), Sets und Bauzubehör sowie aus dem Bereich des Modellbaus Eisenbahnschienen, Eisenbahnen, Weichen und Eisenbahnzubehör (kompatibel mit LEGO).

Dem Abgemahnten Ebay Verkäufer wird vorgeworfen, dass er ebenfalls Spielzeug anbietet und behauptet er sei Privatverkäufer. Dies sei aber falsch. So habe eine Auswertung der Handelsaktivitäten ergeben, dass ein gewerbliches Handeln vorliege. Dies ergäbe sich anhand der Bewertungen, der Verkaufsaktivität usw. Das Verhalten sie daher grob wettbewerbswidrig.

Der Abmahnanwalt G.S. aus Berlin fordert den Abgemahnten daher auf das Verhalten sofort einzustellen.

Im Weiteren wird ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Neben der Einstellung soll der Abgemahnte eine Aufwendungspauschale in Höhe von 500 € zahlen und nochmal 250  € für die Testkauf und Dokumentationskosten.

Für den Fall, dass man den Vergleich nicht annimmt, wird angedroht, dass man eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben müssen und zusätzlich Rechtsanwalts und Testkaufkosten in Höhe von 1.798,69 €.

Wir halten die Abmahnung für unberechtigt und rechtsmissbräuchlich und empfehlen sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen. Bei einer unberechtigten und rechtsmissbräuchlichen Abmahnung kann man auch die eigenen Anwaltskosten beim Abmahner einfordern. Wir haben diese bereits mehrfach erfolgreich eingeklagt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der  Como Sonderposten GmbH:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrechts spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen


Gerne helfen wir Ihnen. Wir kennen den Abmahner bereits aus mehreren anderen Verfahren. Kanzlei Dr- Schenk – Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen. Rufen Sie einfach an unter 0421- 56638780 oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net


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