Weitere Abmahnung - iOcean UG – Ebay Schwarzveräufe

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Und wieder liegt uns eine Abmahnung (30.06.2022) der iOcean UG (haftungsbeschränkt) zur Überprüfung vor. Vertreten wird sie weiter durch den Abmahnanwalt S. aus Berlin.

In der Abmahnung heißt es, die iOcean UG sei im Sportschuhe, Sneaker und Socken spezialisiert und sei u.a. über den eigenen Onlineshop unter https://schuh-werk24.de erreichbar. In anderen Abmahnungen wechselt das Angebot.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen gleichartige Produkte bei Eba angeboten zu haben und hierbei als Privatverkäufer aufzutreten, obwohl es sich aufgrund des Umfangs des Angebots um ein gewerbliches  Angebot handelt.  Dies sollt eine Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer im Sinne des UWG darstellen.

Die Beantwortung der Frage, ob noch ein privates Handeln oder schon ein gewerbliches Handeln im  vorliegt, ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie etwa Anzahl der Verkaufsangebote oder ob es sich  Neu- oder Gebrauchtwaren handelt.  Ebenso ist die Anzahl der Bewertungen ein Kriterium.

In der Abmahnung  werden die Einstellung des gewerblichen Handel über den privaten Account sowie  die Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von 500,00 €. Hinzu kommen noch  die Kosten in Höhe von 250,00 € für den Testkauf und die Dokumentation.

Für den Fall, dass der Abgemahnte das Angebot nicht fristgemäß annimmt, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.798,69€ (Streitwert 30.000,00€) gefordert.

Nach unserer Auffassung ist die Abmahnung und berechtigt und rechtsmissbräuchlich. Hier sprechen verschiedene Aspekte. Unsere Kanzlei ist schon mehrfach erfolgreich gegen solche Abmahnungen vorgegangen und konnte dies auch erfolgreich gerichtlich durchsetzen.

Gut zu wissen: Bei einer unberechtigten und rechtsmissbräuchlichen Abmahnung  kann der Abgemahnten die Kosten seiner Verteidigung beim Gegner geltend machen.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Frist beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht / E-Commerce Recht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Verteidigung beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen seit über 15 Jahren Opfern bei Abmahnungen aus dem Bereich des E-Commerce Recht und Wettbewerbsrecht. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.-


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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