Weitere Abmahnungen - Como Sonderposten GmbH und iOcean UG

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Auch in den letzten Tagen lagen uns wieder Abmahnungen des bekannten Abmahnanwalt S aus Berlin zu Überprüfung vor. Ausgesprochen wurden die Abmahnungen  Como Sonderposten GmbH und iOcean UG. Bei beiden Abmahnungen geht es um die Nichtbeachtung des Verpackungsgesetztes. Die Abmahnungen sind nahezu identisch. Betroffen sind in der Regel kleine Ebay Händler.

Nach eigenen Angaben bietet die Como Sonderposten GmbH Bausteine, Eisenbahnschienen, Socken und Gesichtsmasken zum Kauf an. Das Sortiment wechselt allerdings immer ein wenig. Unser Eindruck ist, dass das breite Sortiment eher dazu dient mit möglichst vielen ein Wettbewerbsverhältnis zu begründen, als dass man möglichst viele abmahnen kann.

Die iOcean UG wechselt ebenso immer ihr Sortiment. In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung führt der Abmahnanwalt aus, dass die  iOcean UG jedliches Tierzubehör, insbesondere Hundehalsbänder zum Kauf anbietet.

In den Abmahnungen werden der Nachweis der Registrierung beim Verpackungsregister LUCID gefordert. Die fehlende Registrierung soll einen Verstoß gegen § 9 Verpackungsgesetz darstellen.

Kann man den Nachweis nicht führen, werden die Beseitigung und die Begleichung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 € gefordert.

Wir haben große Bedenken was die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen anbelangt. Nach unserer Auffassung werden diese rechtsmissbräuchlich ausgesprochen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Como Sonderposten GmbH und/oder der iOcean UG erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wir vertreten bereits seit über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung –  Kanzlei Dr. Schenk – Rechtsanwälte für E-Commerce- und Wettbewerbsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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