Weiteres EuGH-Urteil erwartet: Im siebten Jahr des Dieselskandals steht Durchbruch an

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Der Dieselskandal ist noch lange nicht beendet und könnte in der zweiten Jahreshälfte 2022 seinen bisherigen Höhepunkt erreichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird ein weiteres Urteil zu einem Fall mit temperaturgesteuerte Abgasreinigung (Thermofenster) fällen. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts im Juni dieses Jahres erwarten wir ein sensationelles Urteil: Für einen Schadensersatzanspruch genügt dann, dass Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Käufer*innen haben dann einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Bereits die Schlussanträge entfalten Ihre Wirkung: Nach deren Veröffentlichung haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch viele andere Gerichte Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt.

EuGH zum Thermofenster: Illegale Abschalteinrichtung

Der Europäische Gerichtshof hat viele Fragen im Abgasskandal zugunsten der geschädigten Verbraucher*innen beantwortet. Einige Verfahren haben die temperaturgesteuerte Abgasreinigung, das sogenannte Thermofenster, betroffen. Der EuGH hatte in mehreren Entscheidungen geurteilt, dass das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung zu werten sei und für unzulässig erklärt (zum Beispiel Urteil vom 17.12.2020, Az. C-693/18  und Urteile vom 14.07.2022, Az. C-128/20, C-134/20, C-145/20).

Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. Aber: bei vielen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Außerhalb dieses Fensters wird die Abgasrückführungsquote gesenkt, was zu einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte führt. Der EuGH weist darauf hin, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad Celsius in EU-Gebieten üblich sind. Daher ist anzunehmen, dass das Thermofenster unnötig weit definiert ist und Ausstoß von schädlichem Stickstoff im Alltag dauerhaft größer ist als rechtlich zulässig.

Termine wegen verbraucherfreundlicher EuGH-Haltung zu Abgasmanipulation verschoben

Besonders die ausstehende Entscheidung in einem Verfahren zum Mercedes Dieselskandal ist für Betroffene sehr wichtig, denn sie wird die Frage beantworten, ob Hersteller von Autos mit Abgasmanipulation auch dann entschädigen müssen, wenn ihnen keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung zur Last fällt. In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts. Wir erwarten ein weiteres verbraucherfreundliches EuGH-Urteil im Dieselskandal, das es in sich hat. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wird dann so einfach wie nie zuvor. Denn die Verteidigung der Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des BGH und vieler Oberlandes- und Landgerichte fallen damit in sich zusammen.

Die ersten Auswirkungen zeigen sich bereits jetzt darin, dass immer mehr Gerichte laufende Verfahren zurückzustellen und das EuGH-Urteil abwarten. So hat zum Beispiel aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Verfahren unserer Kanzlei gegen die Mercedes-Benz Group AG entschieden, das Verfahren auszusetzen. In der Begründung führen die Richter*innen an, dass im Fall eines für Verbraucher*innen positiven EuGH-Urteils die bisherige Rechtsprechung zum Thermofenster neu zu bewerten sei.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, sondern Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung zurückgestellt. In einem Verfahren unserer Kanzlei zum EA 288, dem Nachfolgemotor des ursprünglichen Skandalmotors im VW Dieselskandal, hat der BGH einen Verhandlungstermin abgesagt (Az. VII ZR 412/21). Der BGH bestätigte, dass er auf die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes warten möchte.

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In der Praxis bedeutet das zu erwartende Urteil, das Betroffene im Dieselskandal nahezu aller Marken und Hersteller beste Chancen auf Schadensersatz haben. Automobilhersteller müssen mit einer neuen Welle von Schadensersatzansprüchen rechnen.

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Dieselskandal durchzusetzen. Zögern Sie also nicht, unsere Kanzlei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu kontaktieren. Über unseren Online-Fragebogen haben geschädigte Auto-Besitzer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre Optionen informieren zu lassen.

Sie haben Fragen zum Dieselskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.



Foto(s): @pixabay

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