Weltzins.de: Eile bei Betrug! Anleger handeln! Anwaltsinfo

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Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de) mit angeblicher Adresse Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main wird Anlegern immer klarer, dass sie Opfer eines neuen schweren Betrugsfalles wurden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, die bereits diverse Weltzins.de-Anleger vertreten.

Zwar sollte das Geld der Anleger z.B. in Form von "Festgeld" mit angeblicher Einlagensicherung angelegt werden, inzwischen bestehen aber erhebliche Zweifel, ob das wirklich zutrifft, denn.

- Weltzins.de hat nicht die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie nach einem BaFin-Warnhinweis vom 19.11.2021 feststeht 

-Weltzins.de gibt eine falsche Adresse im Impressum an

- es wird ein gefälschtes Finanztest-Logo verwendet, wie die Zeitschrift test.de inzwischen bestätigte

- die britische Finanzmarktaufsicht FCA warnte ausdrücklich bereits mit Warnhinweis vom 31.08.2021 und sprach von eine "clone firm" und von Fraudsters, die die Details einer von der FCA autorisierten Firma nutzen würden. 

- Diverse Banken, die weltzins.de auf der Website als Kooperationspartner angibt, kennen weltzins.de nicht und teilen mit, dass sie nicht mit weltzins.de zusammen arbeiten würden.

Die Anleger sollten das Geld auf Konten im In- und Ausland überweisen, es ist jedoch völlig fraglich, was damit passiert ist oder ob die Anlegergelder überhaupt angelegt wurden, denn der Anbieter machte von vorneherein zahlreiche falsche Angaben und "lügte" somit die Anleger sprichwörtlich an.

Es besteht die klare Befürchtung, dass die Anlegergelder somit nicht ordnungsgemäß angelegt wurden, im widrigsten Fall ein ähnlicher "Festgeld"-Betrugsskandal vorliegt wie in anderen Fällen wie z.B. Eurozins, Investfinans AB, in denen die Anbieter ebenfalls, wie bei Weltzins.de, den Anlegern "Festgeldanlagen" versprachen,  internationale Tätergruppen aber die Gelder gar nicht anlegten, sondern die Anleger-Gelder auf den Empfängerkonten gleich abhoben und veruntreuten.

Eile ist somit auch im Fall Weltzins.de geboten, im Parallelfall Eurozins z.B. ist es Dr. Späth & Partner mittlerweile gelungen, dass 2 Anleger ihr Geld von einer Bank in den USA, an die sie es überwiesen hatten, zurück erhalten hatten und bei einer anderen Bank in den Niederlanden konnten dort bei einem Mittäter Gelder sicher gestellt werden, auf die Anleger versuchen können, im Wege der sog. "Rückgewinnungshilfe" zuzugreifen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist daher für die betroffenen Anleger absolute Eile geboten, um die Anlegergelder noch zu sichern! Es sollte geprüft werden, ob z.B. das Prioritätsprinzip eingehalten werden muss, wonach zuerst bedient wird, wer zuerst handelt. Die betroffenen Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Hintermänner prüfen, z.B. gem. § 826 BGB aber auch gegen Kontoinhaber und eventuell sogar gegen Banken, die Konten eingerichtet haben.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ist es inzwischen in diversen Fällen gelungen, dass Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen erteilen, hierbei seien Anleger darauf hingewiesen, dass es Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gelungen ist, diverse Rechtsschutzversicherungen davon zu überzeugen, dass der sog. "Kapitalanlageausschluss", auf den sich viele Rechtsschutzversicherungen gerne berufen, in diesen Fällen nicht  eingreift und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger bei der RS-Versicherung.

Betroffene Anleger von Weltzins (www.weltzins.de) sollten nicht länger warten und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



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