Wenn der Corona-Test verweigert wird

  • 1 Minuten Lesezeit

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 – 27 Sa 208/21

Die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie scheinen allesamt mit der heißen Nadel gestrickt. Für viele Situationen ist nicht klar, welche Pflichten Arbeitgeber einzuhalten haben und welche Gestaltungsmöglichkeiten ihnen zugestanden werden. Dürfen Arbeitgeber beispielsweise „Schutzmaßnahmen“ wie zusätzliche Tests, 2G oder eine Maskenpflicht auch dann anordnen, wenn der Gesetzgeber sie nicht zwingend vorschreibt? Oder greifen Arbeitgeber in einem solchen Fall zu stark in die Rechte ihrer Mitarbeiter ein?

Das Arbeitsgericht Hamburg ist jedenfalls der Ansicht, dass Arbeitgeber die Durchführung von regelmäßigen Corona-Schnelltests verlangen dürfen.

Der Fall

Der Kläger war als Fahrer bei der Beklagten, einer „Ride-Sharing“-Anbieterin, beschäftigt. Diese hatte ihre Arbeitnehmer angewiesen, zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Den Kläger, der die Tests verweigert hatte, stellte sie zunächst unbezahlt von der Arbeit frei und kündigte sodann das Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Der Kläger, welcher der Ansicht war, die Beklagte dürfe eine Testpflicht gar nicht anordnen, erhob daraufhin eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Hamburg.

Das Urteil

Das Arbeitsgericht Hamburg stellte fest, dass die Anordnung der Testpflicht von dem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gemäß § 106 GewO gedeckt sei und die Weigerung des Klägers eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten darstellte! Es erteilte der Argumentation des Klägers, die von der Beklagten zur Verfügung gestellten Test würden eine erhebliche Verletzungsgefahr bergen und müssten durch andere, weniger eingreifende Tests ausgetauscht werden, zudem eine klare Absage!

Dennoch unterlag die Beklagte in dem Rechtsstreit. Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage letztendlich statt.

Hinweise für die Praxis

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Urteilsbesprechung unter https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/corona-test-verweigert/, aus welchen Gründen die Beklagte in dem Rechtsstreit unterlag und was Arbeitgeber bei der Anordnung von „Schutzmaßnahmen“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unbedingt beachten sollten. 

Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Karsten Kahlau

Beiträge zum Thema