Mit dem richtigen Arbeitsvertrag verlieren Arbeitnehmende ihren Urlaubsabgeltungsanspruch

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2022 – 9 AZR 461/21

Weil die Parteien eine ganz bestimmte Klausel in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart hatten, konnte die Arbeitnehmerin von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin nicht verlangen, ihren nicht genommenen Urlaub auszubezahlen.


Der Sachverhalt

Die Klägerin war bei der Beklagten – einer Rechtsanwältin – beschäftigt. Weil sie den gesamten Zeitraum nach Erhalt ihrer Kündigung bis zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt war, konnte die Klägerin ihren Urlaub nicht mehr abbauen. Sie verlangte deshalb von der Beklagten die Auszahlung ihrer Urlaubstage. Die Rechtsanwältin verwies jedoch auf den Arbeitsvertrag, der eine pfiffige Regelung enthielt und weigerte sich, der Forderung nachzukommen.


Das Urteil

Die Klägerin unterlag in allen drei Instanzen. Jedes Gericht, das mit dem Fall beschäftigt war, bestätigte der Rechtsanwältin, dass die Klägerin „nur“ wegen der vereinbarten Vertragsklausel keine Zahlung von ihr fordern konnte.


Hinweise für die Praxis

In unserer ausführlichen Urteilsbesprechung erfahren Sie, mit welcher Klausel die Rechtsanwältin den Anspruch Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin abwehren konnte.


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