Wer zahlt bei Sturmschäden?

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Das Klima verändert sich, Wetterereignisse werden immer heftiger. Sobald ein Sturmtief über das Land gezogen ist, folgt schon das nächste. Die Folge sind abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, überflutete Keller und Schäden an Autos und Haus. Je nach Situation werden diese Sturmschäden von unterschiedlichen Versicherungen reguliert. Auch die Ursache des Schadens wie z. B. Wind, ein umgestürzter Baum oder Hagel beeinflussen, welche Versicherung für die Folgen eines Unwetters zahlt. In den meisten Fällen greifen bei Sturmschäden entweder die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung. Unter bestimmten Umständen ist ein Extraschutz durch eine Haftpflicht- oder Zusatzversicherung notwendig.

Werden Haus, Nebengebäude, Carport oder Garage durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Voraussetzung ist allerdings, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 hat.

Eine ergänzende Elementarversicherung schützt vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben. Sturmschäden im Garten, z. B. ein umgestürzter Baum auf dem Hausdach oder abgedeckte Dächer, deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Wird das Dach durch herumfliegende Gegenstände oder einen umgestürzten Baum aus dem Nachbargrundstück beschädigt, übernimmt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung die Kosten.

Bei Sturmschäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung die Schäden; auch hier allerdings erst ab Windstärke 8 und höher. In der Vollkaskoversicherung sind auch Schäden durch schwächere Stürme abgesichert. Muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, so verschlechtert sich der Versicherungsnehmer beim Schadensfreiheitsrabatt. Bei der Teilkaskoversicherung werden keine höheren Prämien verlangt.

Erst ab Windgeschwindigkeit 8 spricht man im Versicherungsrecht von einem Sturm. Die Windgeschwindigkeit liegt dann bei 62 bis 74 km/h. Viele Versicherungsleistungen sind an diesen Wert gekoppelt. Allerdings können Schäden auch bei geringeren Windgeschwindigkeiten entstehen. Dann hilft meistens nur vorzusorgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, z. B. die Markise einzufahren oder das Auto sicher abzustellen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.


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