Sturmschäden – welche Versicherung zahlt?

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Orkan Sabine hat viele Sturmschäden hinterlassen. Welche Versicherung muss für Schäden am Haus, Auto oder Hausrat aufkommen? Wir erklären, was Sie wissen müssen!

Wann liegt ein Sturmschaden vor?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Versicherungen zahlen nur, wenn ein Sturm vorgelegen hat, also ab Windstärke 8, was 62 km/h entspricht. Sabine war mit Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h sogar ein Orkan und daher als Sturm einzustufen.“

1. Schäden am Haus

Sofern Ihr Haus durch den Sturm beschädigt wird, greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Das gilt zum Beispiel für umgeknickte Bäume – egal ob eigene oder die der Nachbarn.

Wenn es zu Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch kommt, ist das ein Fall für die Elementarversicherung abgedeckt. Diese muss zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

2. Schäden am Hausrat

Wenn an durch den Sturm Gegenstände innerhalb der Wohnung, des Hauses oder Autos beschädigt werden, übernimmt dies die Hausratversicherung.

3. Schäden am Auto

Bei Schäden am eigene greift die Teilkaskoversicherung, sofern vorher eine abgeschlossen wurde. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann eventuell sogar Schäden von Stürmen unter Windstärke 8 einreichen und ist auch bei selbst verursachten Schäden abgesichert, zum Beispiel wenn man einem Baum auf der Straße nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte.

4. Schäden am Fahrrad

Wird das Fahrrad beschädigt, springt die Hausratversicherung ein, sofern das Fahrrad von dieser umfasst ist. Dies lässt sich durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen klären.

5. Schäden an den Gegenständen Dritter

Wenn Ihre eigenen Gegenstände Schäden bei anderen verursachen, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt aber nur, wenn keine Sorgfaltspflichten verletzt wurden, weil z. B. die Gegenstände nicht entsprechend gesichert wurden.

Wir helfen Ihnen!

„Sie haben einen Schaden erlitten und wissen nicht, ob dieser von der Versicherung übernommen wird oder sie weigert sich, diesen zu übernehmen. Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns: Wir helfen Ihnen umgehend!“, informiert Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/sturmschaeden-welche-versicherung-zahlt/ 


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