Widerruf Autokredit: Verkauf des Kfz schadet nicht (OLG Stuttgart 6 U 326/18)

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Prozess dauert: Auto bereits verkauft?

Der sog. "Widerrufsjoker" hat sich herumgesprochen. Erfüllt eine Bank umfangreiche Informationspflichten nicht, kann der Verbraucher Kredit und Kauf widerrufen und rückabwickeln, auch lange nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist. Details dazu hier.

Da Prozesse aufgrund der Corona-Pandemie und der Überlastung der Gerichte durch Massenschadensfälle (Abgasskandal) mitunter sehr lange dauerten, kam es oft dazu, dass Kläger nach Klageerhebung die finanzierten Fahrzeuge verkauften.

Das Problem liegt darin, dass der widerrufende Darlehensnehmer eigentlich zur Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet ist. Nach dem Verkauf des Fahrzeugs kann er dies aber nicht mehr. Die Rückgabe ist ihm unmöglich.

Viele Gerichte werteten diese Unmöglichkeit so, dass der Bank ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zustehen soll. Sprich, die Bank muss die Darlehensraten nicht erstatten. Die Klage läuft ins Leere.

OLG Stuttgart: Verkauf nach Widerruf kein Problem (6 U 326/18)

Das OLG Stuttgart hat jedoch anders geurteilt und dem klagenden Darlehensnehmer Recht gegeben. Dies stellt für Verbraucher, die über einen Widerruf nachdenken, aber das Fahrzeug nicht mehr allzu lange halten wollen, einen wichtigen Meilenstein dar.

 Eine  Sperre des Widerrufrechtes durch Verkauf  könne weder  den EU-Richtlinien entnommen  werden,  noch  entspreche  sie  dem  Willen  des  nationalen deutschen  Gesetzgebers, so das OLG Stuttgart unmissverständlich, und erteilte der bankenfreundlichen Rechtsprechung anderer Gerichte eine klare Absage.

Der Kläger muss sich den von ihm erzielten und vereinnahmten Kaufpreis zwar anrechnen lassen. Dies erscheint aber gerecht.

Bisher schlossen Autobanken vor Gerichten nur Vergleiche, wenn der Kläger noch im Besitz des Wagens war. Dies könnte sich nun ändern. Vergleiche beinhalten dabei in der Regel eine einfache Zahlungen an den Kläger ohne vollständige Rückabwicklung von Kredit und Kauf. Das ist die einfachste und schnellste Lösung.

Kostenlose Erstberatung

Wer seinen Autokredit widerrufen will, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen, ob sein Widerrufsrecht wegen eines Formfehlers der Bank weiterhin besteht. Hierzu schicken Sie bitte per Post, Fax oder Brief Kauf- und Kreditvertrag zu. Es ist nicht wichtig, um welche Bank es sich handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob im Internet zu der bestimmten Bank Urteile veröffentlicht sind. Nahezu alle Banken hatten Verträge mit den entscheidenden Fehlern.

Rechtsanwalt Dr. Schweers wird von der Stiftung Warentest als Anwalt mit nachweisbaren Erfolgen insbesondere mit Blick auf Widerruf von Autofinanzierungen gelistet.

Widerrufsjoker ist i. d. R. rechtsschutzversichert

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss diese i. d. R. die Kosten abdecken. Auch die Kostendeckungsanfrage kann Rechtsanwalt Dr. Schweers für Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung für Sie stellen. Damit wird auch vermieden, dass der Rechtsschutzversicherer die Kostendeckung aus falschen Gründen ablehnt.

Kontaktieren Sie die Kanzlei und informieren Sie sich!


Update: Sie besitzen einen Diesel? Möglicherweise trifft das Thermofenster-Urteil des EuGH, Az. C-100/1 auf Sie zu. Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster (fast überall verbaut) kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Kostenlose Erstberatung.


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