Widerruf von Autokreditverträgen mit der Audi- und VW-Bank

  • 1 Minuten Lesezeit

Widerruf von Autokreditverträgen mit der Audi und VW Bank 

Gerade in Zeiten des Dieselskandals suchen Fahrer von Audi- und VW-Dieselfahrzeugen vermehrt nach Möglichkeiten, sich von ihrem Fahrzeug zu trennen. Ein Verkauf führt dabei aber wegen sinkender Nachfrage nach Dieselfahrzeugen zu erheblichen Verlusten. Eine echte Alternative zum Verkauf bietet der Widerruf von Finanzierungs- oder Leasinggeschäften mit der Audi oder VW Bank.

Was ist das Widerrufsrecht? 

Der Verbraucher muss im Rahmen des Abschlusses eines Autokreditvertrags oder Leasingvertrags grundsätzlich über sein ein 14-tägiges Widerrufsrecht belehrt werden. Dabei muss die Belehrung nach streng formalisierten Kriterien im Kredit- oder Leasingvertrag erfolgen. 

Wurden diese Formalien im Vertrag nicht eingehalten, kann der Vertrag zuweilen auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist mangels zureichender Belehrung nie in Gang gesetzt wurde. 

Welche Verträge sind widerrufbar?

Grundsätzlich sind alle Verbraucherkredit- und Leasingverträge widerrufbar, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen wurde.

Was ist die Folge eines Widerrufs?

Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs des Autokredit- oder Leasingvertrags mit Audi oder VW muss der Verbraucher grundsätzlich das Fahrzeug an den Autohersteller zurückgeben. Der Hersteller muss alle Raten einschließlich einer geleisteten Anzahlung erstatten. 

Lediglich die eigenen Finanzierungszinsen dürfen abgezogen werden. Wurde der Kredit- oder Leasingvertrag nach dem 13.07.2010 geschlossen, muss der Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeugs zudem nach Ansicht vieler Verbraucherschützer und Juristen keinen Nutzungsersatz leisten; die Nutzung des Fahrzeugs in der Vergangenheit erfolge also kostenfrei! 

Wie erkenne ich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung im Widerruf von Kreditverträgen. 

Senden Sie uns einfach eine Ablichtung Ihres Kredit- oder Leasingvertrags nebst Widerrufsbelehrung per E-Mail und wir überprüfen innerhalb von fünf Werktagen kostenfrei, ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich ist. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt! 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt

Beiträge zum Thema