Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen

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Wenn Sie ein Darlehen, beispielsweise zur Baufinanzierung, nach dem 1. November 2002 abgeschlossen haben, besteht für Sie mit etwas Glück die Möglichkeit dieses Darlehen vorzeitig zu beenden und mittels einem ersatzweise abzuschließendem Darlehen ihre Zinsbelastung erheblich zu senken.

Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dahingehend, dass viele Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten fehlerhaft sind.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist grundsätzlich nicht zu laufen. Der Widerruf ist somit noch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich, obwohl eine solche Ausstiegsmöglichkeit bei Vertragsschluss wieder von Ihnen noch von der Bank gewollt oder absehbar war.

Auch wenn Ihr Darlehensvertrag zwischenzeitlich abgelöst oder umgeschuldet wurde kann ein solcher Fehler zu einer erheblichen Ersparnis führen. Denn auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann bei erfolgreichem Widerruf zurückverlangt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Fehler bei der Abfassung ihrer Widerrufsbelehrung begangen worden sind ist groß. Die Hamburger Verbraucherzentrale hat in einer umfassenden Untersuchung 1800 Immobilienkredite untersucht. Im Ergebnis wurden bei nahezu 80 % aller untersuchten Widerrufsbelehrungen festgestellt, dass diese fehlerhaft sind.

Gerne prüfen wir Ihren Darlehensvertrag auf eine entsprechende Ausstiegsmöglichkeit und beraten Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Ersatzfinanzierung zu günstigem Zinssatz.


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