Widerspruch Lebensversicherung wirksam: Hinweis auf rechtzeitige Absendung unzureichend

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In der Vergangenheit haben Versicherungsunternehmen beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen vielfach Kunden unzureichend über deren Recht zum Widerspruch oder Rücktritt aufgeklärt.

Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung vom 15.03.2023 – IV ZR 40/21 – klargestellt, dass in der Belehrung über das Widerspruchsrecht über die Form des auszuübenden Widerspruchs aufgeklärt werden muss. So ist es nach Auffassung des BGH nicht ausreichend, dass in der Belehrung lediglich darauf verwiesen wird, dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Vielmehr muss darauf hingewiesen werden, dass der Widerspruch in Textform bzw. bei früheren Verträgen in Schriftform zu erfolgen hat. Es besteht nach Auffassung des BGH die Gefahr, dass der Versicherungsnehmer sein Widerspruchsrecht nicht in der erforderlichen Form auspben kann.

Folge einer solchen unzureichenden Belehrung ist, dass sich Versicherungsnehmer auch nach Jahren von ihren Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen trennen können.

Der Versicherungsnehmer hat hierbei Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge. Auch hat er Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen, welche die Versicherungsgesellschaft durch Verwendung der Versicherungsbeiträge tatsächlich erzielt hat.  Abschluss- und Verwaltungskosten bleiben dagegen bei der Anrechnung außer Betracht. Diese können demnach auch zurückgefordert werden. Nicht selten ergeben sich aus der Rückabwicklung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages Ansprüche des Kunden in Höhe von Tausenden von Euro.

Betroffen sind Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge, die bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind.

m Bereich Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Versicherungskunden gegenüber Versicherungsgesellschaften.

Dabei betreuen wir Versicherungsnehmer in rechtlichen Fragen des Versicherungsrechts, v.a. der Abwicklung von Versicherungsfällen, insbesondere in nachfolgenden Bereichen:

Lebens- und RentenversicherungBetriebsschließungsversicherungVersicherungen rund um die ImmobilieKapitalanlagen im Versicherungsmantel

Foto(s): Siegfried Reulein

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