Wie hoch ist die Strafe für Freiheitsberaubung nach § 239 StGB? Vorladung, Anklage, Berufung

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Knapp 5000 Fälle von Freiheitsberaubung erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021.

Freiheitsberaubung ist eines der Delikte, bei denen die meisten Menschen direkt ein Bild vor Augen haben. Zum Beispiel ein dunkler Keller, in dessen Mitte eine Person gefesselt auf einem Stuhl sitzt.

Dass das nicht der einzige Fall einer Freiheitsberaubung ist, liegt wohl auf der Hand.

Freiheitsberaubungen können auch in viel „alltäglicheren“ bekannteren Szenarien auftauchen.

Auch eine ungewollte Autofahrt kann nämlich manchmal eine Freiheitsberaubung sein.

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Aber welche Strafe droht denn nun für Freiheitsberaubung?

„Im Normalfall“ wird Freiheitsberaubung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Dauert die Freiheitsberaubung aber länger als eine Woche an, steigt der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren. Dieselbe Strafe droht, wenn der Täter die Gesundheit des Opfers während der Freiheitsberaubung schwer schädigt.

Wo höhere Strafen vorgesehen sind, sind manchmal aber auch geringere Strafen möglich.

So zumindest bei der Freiheitsberaubung.

Hier soll es nämlich sogenannte minder schwere Fälle geben. Und die werden weniger hart bestraft. Dann droht nämlich in diesen Fällen der Freiheitsberaubung nur noch eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Es sind aber auch noch höhere Strafen möglich.

Nämlich dann, wenn der Täter durch die Freiheitsberaubung den Tod des Opfers verursacht.

Dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren. Höchststrafe ist dann eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Wird trotz Todesfall ein minder schwerer Fall bejaht, kommt auf den Täter hingegen eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren zu.

Das Landgericht Hagen verurteilte beispielsweise eine ehemalige KiTa Leiterin unter anderem wegen Freiheitsberaubung. Der Vorwurf: Sie sollte Kinder, die sich nicht benommen hatten, alleine in Räume gesperrt haben. Das Landgericht Hagen verurteilte sie schlussendlich zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Ein Berufsverbot wurde nicht ausgesprochen.

Kann man sich wegen Freiheitsberaubung schon strafbar machen, wenn man eine andere Person nur kurz festhält?

Nein und Ja. Grundsätzlich hindert man auch in diesem Fall eine Person daran, sich wegzubewegen. Gegen ihren Willen. Damit ist es genau genommen schon eine Freiheitsberaubung. Jedes Festhalten direkt mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen, will der Gesetzgeber dann aber doch nicht.

Es muss also eine zeitliche Grenze her. Und die gibt es leider nur bedingt. Fest steht: Es muss eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten werden. Als eine zugegebenermaßen wenig hilfreiche Leitlinie wurde hier zum Teil auf die Dauer des Aufsagens eines „Vater unser´s“ abgestellt.

Jemanden nur für ein paar wenige Sekunden festzuhalten, dürfte also wohl kaum eine strafbare Freiheitsberaubung darstellen. Man sollte aber beachten, dass auch andere Straftatbestände, wie eine Nötigung verwirklicht sein könnten.

Sie sehen. Freiheitsberaubung ist ein Delikt, für das empfindliche Strafen drohen können. Schnell ist man im Bereich eines Verbrechensvorwurfs.

Umso wichtiger ist hier also eine effektive Strafverteidigung.

Foto(s): ©Adobe Stock/lllonajalll

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