Wie kann ich als Arbeitnehmer mit meinem Arbeitgeber am besten eine Abfindung aushandeln?

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Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist es wichtig, als Arbeitnehmer gut vorbereitet zu sein, um eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. In diesem Text werde ich näher auf die verschiedenen Tricks, Hilfen und Ratschläge eingehen, die dabei beachtet werden sollten, sowie die Rolle eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bei der Unterstützung des Arbeitnehmers.

Zunächst einmal ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass eine hohe Abfindung in der Regel nicht automatisch gewährt wird. Der Arbeitnehmer muss aktiv verhandeln und seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber deutlich vertreten. Hierbei ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und alle relevanten Informationen und Unterlagen zu sammeln, die für die Verhandlungen wichtig sind.

Ein erster Schritt ist es, sich über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren. In Deutschland gibt es kein grundsätzliches gesetzliches Recht auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Nur im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1aKSchG (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) vorgesehen. Eine Abfindung kann jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Rahmen eines Vergleichs bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vereinbart werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Höhe der Abfindung oft von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, Sonderkündigungsschutz (Elternzeit, Schwangerschaft, Schwerbehinderung) dem Grund der Kündigung oder den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist es, sich über die eigenen Rechte und Ansprüche im Klaren zu sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei eine wichtige Unterstützung bieten. Der Anwalt kann den Arbeitnehmer beraten, welche Ansprüche er geltend machen kann und wie er am besten vorgeht, um eine hohe Abfindung zu erzielen.

Bei der Verhandlung einer Abfindung ist es wichtig, strategisch vorzugehen. Der Arbeitnehmer sollte sich im Vorfeld überlegen, welche Argumente er gegenüber dem Arbeitgeber nutzen kann, um eine höhere Abfindung zu erreichen. Hierbei sollte der Arbeitnehmer sachlich bleiben und sich auf die relevanten Fakten konzentrieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist es, eine realistische Forderung zu stellen. Eine zu hohe Forderung kann dazu führen, dass der Arbeitgeber die Verhandlungen abbricht und kein Angebot macht. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über mögliche Abfindungshöhen zu informieren und eine realistische Zielsetzung zu haben.

Es ist zudem wichtig, die Verhandlungen professionell und respektvoll zu führen. Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, sachlich und freundlich zu bleiben, auch wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Eine gute Verhandlungsführung kann dazu beitragen, dass der Arbeitgeber eher bereit ist, eine hohe Abfindung zu zahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, den Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich sorgfältig zu prüfen, bevor man ihn unterschreibt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei eine wichtige Unterstützung bieten und den Aufhebungsvertrag oder Vergleich auf mögliche Fallstricke und Nachteile überprüfen. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag bzw. Vergleich alle relevanten Punkte abdeckt und die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine hohe Abfindung im Fall einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags gut vorbereitet und strategisch verhandelt werden sollte. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei eine wichtige Unterstützung bieten und dem Arbeitnehmer helfen, seine Ansprüche durchzusetzen. Mit einer guten Vorbereitung, einer realistischen Zielsetzung und einer professionellen Verhandlungsführung erhöht der Arbeitnehmer seine Chancen, eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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