Wie läuft eigentlich eine Unfallregulierung ab?

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Die Regulierung von Verkehrsunfällen und die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld sind ein unvorstellbar weites Feld und es existieren ganze Bibliotheken nur zu diesem Thema. 

Das Wichtigste: Den Anwalt zahlt der Unfallverursacher. Falls Sie also Geschädigter sind, sollten Sie immer zum Rechtsanwalt gehen: Die Kosten trägt der Gegner und mit Anwalt bekommen Sie unterm Strich immer mehr Geld, als ohne Anwalt.

Bei jeder Unfallregulierung gibt es zunächst zwei Ausgangsfragen: 

Wer hat den Unfall verschuldet und was bekomme ich ?

1. Haftungsfrage

Die Frage nach dem Verschulden richtet sich nach dem Einzelfall: Haftet der Verursacher zu 100 % oder haftet der andere Beteiligte zu einem Teil mit? Falls die Frage der Haftungsteilung zu klären ist, sollte man immer zum Anwalt gehen.

2. Schadenspositionen

Bei der Frage nach den möglichen Schadenspositionen gibt es zunächst zwei Möglichkeiten: Sachschäden und Personenschäden

Zu den Sachschäden gehören im Wesentlichen die Schäden am Fahrzeug sowie weitere beschädigte Gegenstände (Handy, Brille, Kleidung etc.).

Zu den Personenschäden gehört ein ganzer Katalog:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse etc.

Der erste Schritt bei einer Unfallregulierung ist daher zunächst das Sammeln von Daten: Wann und wo hat sich der Unfall ereignet, wer waren die Beteiligten, welche Schäden sind entstanden? 

Bei der letzten Frage nach den (Sach-)Schäden stellt sich in aller Regel die Frage nach der Höhe des Schadens am Fahrzeug. Diese kann in der Regel weder der Betroffene noch sein Anwalt ermitteln. Vielmehr wird dafür ein Schadenssachverständiger benötigt, der den Schaden begutachtet und dann eine Zusammenfassung über die voraussichtlichen Reparaturkosten, den Minderwert, den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten schreibt. 

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich im Wesentlichen nach der Art der Verletzung (z. B. gebrochener Arm), der Dauer der Beeinträchtigung (insbesondere Arbeitsunfähigkeit), einem etwaigen Krankenhausaufenthalt sowie nach den Beeinträchtigungen in der Gesamtschau. So wirkt es sich beispielsweise auf das Schmerzensgeld aus, ob der Betroffene verschiedene Hobbies nicht mehr ausüben kann, Schlafstörungen hat, seine Ehe beeinträchtigt ist u.v.m. 

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird daher insbesondere anhand ärztlicher Unterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ähnlichen Dokumenten bewertet. 

Sobald also das Gutachten zum Schaden am Fahrzeug sowie die Arztbriefe zu den Verletzungen des Betroffenen vorliegen, kann der Anwalt mit diesen Unterlagen bereits losstarten. In der Regel werden die ersten Ansprüche sofort bzw. nach wenigen Tagen geltend gemacht

Im Laufe der Regulierung wird dann nachgelegt: Falls sich bei der Reparatur des Fahrzeugs herausstellt, dass diese doch teurer ist, als vom Gutachter angenommen, muss die Gegenseite noch weitere Zahlungen leisten. 

Falls sich herausstellt, dass die Verletzungen des Betroffenen nicht so schnell verheilen, wie vom Arzt angenommen, muss auch hier die Versicherung nachzahlen. Gleiches gilt, falls aufgrund der Verletzungen weitere Operationen erforderlich werden, der Betroffene verschiedene Maßnahmen treffen muss (z. B. Umbauten im Haus, Anschaffung neuer Arbeitsgeräte o. ä.). 

Eine Rechtschutzversicherung wird in den meisten Fällen übrigens gar nicht benötigt: Die Gegenseite hat sämtliche Schäden zu erstatten, die durch den Unfall entstanden sind. Das sind neben den Sach- und Personenschäden auch die Kosten für den eigenen Anwalt. 

Wer also Geschädigter eines Unfalls ist und die Unfallregulierung vom Anwalt erledigen lässt, bekommt auch die Anwaltsgebühre von der Gegenseite erstattet


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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