Wie lange dauert eine Scheidung - und wie kann sie beschleunigt oder verzögert werden?

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Wenn sich die Eheleute über sämtliche Dinge einig sind und lediglich der Versorgungsausgleich mit dem Scheidungsverfahren durchgeführt wird, geht die Scheidung am schnellsten.

Allerdings benötigt das Gericht dennoch ca. 6-12 Monate.

Was sind die Voraussetzungen, was wird geprüft?

a) Trennung

Der Scheidungsantrag kann bereits zwei bis knapp drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Denn das Gericht benötigt mindestens drei bis vier Monate (meist viel länger) bis zum Erhalt der Auskünfte durch die Versorgungsträger. Auch wenn die Ehepartner verpflichtet sind vor Gericht die Wahrheit zu sagen, kann dies weder vom Familiengericht noch vom beauftragten Anwalt kontrolliert werden, nachdem auch eine Trennung bereits in der früheren Ehewohnung begonnen haben kann.

b) Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung zusammen, im sogenannten Zwangsverbund, ist der Versorgungsausgleich durchzuführen. Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die während der Ehezeit erwirtschaftet wurden. Das Gericht übermittelt hier die sogenannten Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Dieser muss binnen einer Frist (meistens 2-4 Wochen) von jedem Ehepartner ausgefüllt werden und wird dann an das Gericht übermittelt. Die Zeit in der das Gericht die Auskünfte bei den einzelnen Versicherungsträgern einholt dauert am Längsten. Sobald sämtliche Auskünfte der einzelnen Versicherungsträger dem Gericht vorliegen, wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen.

Ausnahmsweise ist die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht erforderlich, wenn die Ehe bis zur Einreichung des Scheidungsantrages höchstens drei Jahre gedauert hat.

Maßgeblich ist die Zeit vom Tag der Heirat bis zur Einreichung der Scheidung.

Beispiel 1: Die Eheleute haben am 20.9.2010 geheiratet. Die Scheidung wird am 1.10.2012 eingereicht. Da die Ehe weniger als drei Jahre dauerte, muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

In Einzelfällen kann auch ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich abgegeben werden. Die Voraussetzungen sind streng und durch den Anwalt zu prüfen.

Im Falle dessen, dass der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist, dauert das Scheidungsverfahren lediglich meist 1-2 Monate.

c) Wie kann eine Scheidung verzögert werden?

Indem ein Ehepartner zahlreiche Folgesachen geltend macht. Da das Familiengericht den Scheidungsbeschluss zugleich mit den Entscheidungen über die Folgesachen fällt (es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für die Abtrennung einer Folgesache vor), müssen diese Sachen erst geklärt werden.

Besonders lange dauert die Folgesache Zugewinnausgleich. Vor allem, wenn etwa über Immobilien oder Fahrzeuge erst Wertgutachten eingeholt werden müssen. Weitere Folgesachen sind die Geltendmachung von nachehelichen Unterhalt oder ein Hausratsverfahren (Verteilung des Hausrats).

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