Wie laufen Bitcoin-Betrugsfälle in der Praxis ab?

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Da ilex Rechtsanwälte jüngst häufig von Geschädigten von Bitcoin-Betrug kontaktiert wird, wissen wir, wie Bitcoin- Betrugsfälle in der Praxis ablaufen. Hierüber möchte ich kurz berichten:

Wie gestaltet sich die Anbahnungsphase?

Die Vertragspartner sitzen fast ausschließlich im Ausland. Alles beginnt mit einer Kontaktaufnahme entweder vom Trader selbst initiiert oder aber der Trader wird vom Broker kontaktiert, z.B. per Email, über ein Callcenter, über eine Vermittlungsplattformen etc. Meist geht die Initiative aber vom Trader aus. Bitcoin-Broker starten mitunter massive Werbemaßnahmen in den Sozialen Medien oder beispielsweise auch bei kostenlosen Gaming-Apps (bei denen durch Betrachtung eines 30-Sekunden-Werbevideos beispielsweise das nächste Level freigeschaltet wird). Zudem werden Fake News verbreitet wonach bestimmte Bitcoin-Broker im Zusammenhang mit der beliebten Fernsehsendung „Die Höhle der Löwen" stehen. Da die derzeitige Bitcoin-Kurs-Wiederauferstehung in aller Munde ist, versuchen viele (meist junge) euphorische Trader auf den Zug aufzuspringen und schnelles Geld zu verdienen. Es kursieren teilweise 6stellige bis 7stellige Bitcoin- Kursziele und wie zu Zeiten des Neuen Marktes, kann es vorkommen, nicht nur vom Bekanntenkreis auf Bitcoin angesprochen zu werden, sondern auch von professionellen Dienstleistern, wie Taxifahrern etc. Jedenfalls soll meist entweder ein kostenloses Demokonto angelegt werden und/oder gleich 250,00 € Startgeld eingezahlt werden. Spätestens mit Einrichtung eines Kontos endet die Anbahnungsphase.

Wie gestaltet sich die erste Einzahlungsphase?

Auf die Anbahnungsphase folgt die Einzahlungsphase. Vorher ist eine Verifizierung erforderlich. Die zumeist ersten 250,00 € werden freiwillig und oft mit Vorfreude auf die ersten Trades eingezahlt. Es werden erhebliche persönliche und wirtschaftliche Daten abgefragt – angeblich um die Geldwäschevorschriften einzuhalten - und Nachweise (mitunter sogar die Rückseite der Kreditkarte) angefordert. Teilweise soll der Trader unterschreiben, über erhebliches Vermögen von mindestens 500.000 € und über umfangreiche Tradingkenntnisse und Tradingerfahrungen zu verfügen.

Warum werden immer weitere Einzahlungen vorgenommen obwohl sich erhebliche Gewinne virtuell ergeben haben?

Nach der ersten Einzahlungsphase folgt die erweiterte Einzahlungsphase. Ein vernünftiger Trader sollte eigentlich lediglich mit den ausgewiesenen Gewinnen weiter traden. Zudem sollte frühzeitig eine Testauszahlung vorgenommen werden. Hier machen aber die meist psychologisch geschulte Anrufer aus dem Lager des Brokers diesen vernünftigen Ansatzpunkten einen Strich durch die Rechnung.

Es wird teilweise damit argumentiert, dass es unklug wäre, Gewinne nicht laufen zu lassen oder dass die vorgegaukelte erfolgreiche Strategie mit höheren Einsätzen sogar "gehebelt" weiter verfolgt werden solle. Gepaart wird dieser Ratschlag vereinzelt mit dem Hinweis, dass nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erst unter einer Summe X (z.B. 50.000 €) Auszahlungen vorgenommen werden könnten. Zufälliger Weise sei der aktuelle Kontostand aber höher. Daher sei eine Auszahlung erst möglich, wenn zuvor eine Summe vom Trader an den Broker angewiesen werde. Diese geforderte Summe wird unterschiedlich bezeichnet, z.B. Auszahlungsgarantie, Liquiditätsnachweis oder Kaution. Rechtlich betrachtet, liegt hier ein sogenannter „Vorschussbetrug“ vor, der bei nahezu allen Betrugswellen vorkommt (z.B. auch Nigeria Connection, Romance Scamming, Love Scamming oder Gewinnversprechen).

Jedenfalls werden die Trader aus verschiedensten Gründen dazu überredet, weitere Einzahlungen vorzunehmen. Nach der ersten kleinen Einzahlung  wird – zumeist telefonisch oder per eMail -  ein unfreiwilliger „Nachschuss“ verlangt oder der Trader wird zum freiwilligen Nachschuss überredet. Die unfreiwillige Nachschussanforderung wird auch als „Margin Call“ bezeichnet. Tatsächlich wird schließlich nur ein kleiner Teil des eingesetzten Kapitals auf dem Konto des Brokers (sog. „Margin Account“) hinterlegt (und üblicher Weise gehebelt getradet). Wenn sich der Trade gegen den Trader entwickelt (z.B. wenn der Bitcoinkurs fällt obwohl gehebelte Call-Optionen auf einen steigenden Bitcoinpreis eingegangen wurden) , folgt der  sog. „Margin Call“, also die Aufforderung des Brokers zur Erhöhung der Margin: es wird dann verlangt, echtes Geld auf das Konto nachzuschießen, um zu verhindern, dass die offenen Positionen zwangsaufgelöst werden müssen.

Es werden häufig von unseriösen Brokern zur Veranlassung einer Vorschussleistung durch den Trader Überweisungsentwürfe (an den Trader) erstellt mit der Bemerkung, dass die Überweisung erst dann ausgeführt werden könne, wenn der Vorschuss geleistet wurde.

Wie kommt es dazu, dass meist das gesamte Vermögen des Traders aufgezerrt wird?

Auf die erweiterte Einzahlungsphase folgt die Verzweiflungsphase. Üblicher Weise werden die Trader dazu überredet, dem Account-Manager über handelsübliche Software in Echtzeit einen Fernzugriff auf den Rechner des Traders zu erlauben. Es wird dann vom Account-Manager auf den Online-Banking-Kontostand geschaut. Hierzu wird zunächst ein falscher Einzahlungsvorgang angeleitet und nach dem Scheitern desselben eilt der Account-Manager dem Trader vermeintlich per Fernsteuerung zur Hilfe. Es wird dann in der Folge wiederholt ein erträglicher Nachschuss angefordert und die angeforderten Summen werden zunehmend höher.

Manchmal erfolgt gar eine Rücküberweisung, um sich das weitere Vertrauen zu erschleichen. Leider gelingt Letzteres nur zu oft und der Trader verliert nach einer erneuten Einzahlung dennoch sein gesamtes Kapital.

Wenn das liquide Kapital aufgebraucht ist, wird der verzweifelte Trader fast immer erfolgreich dazu überredet, zu versuchen, einen Kredit aufzunehmen. Der Trader bekommt meist nur einen Privatkredit, wenn er nichts zu verpfänden hat. Getrieben werden die Trader von der Hoffnung und dem Versprechen, das investierte Kapital zurück zu holen und darüber den Schaden zu begrenzen.

Warum ist es so schwer, die Täter zu fassen und wie verschwindet das investierte Kapital? 

Begünstigt wird der schnell gewährte Fernzugriff dadurch, dass der gewöhnliche Trader über keine Bitcoin-Trading-Vorerfahrungen verfügt und ihm die Handelssoftware fremd ist. In den allermeisten Fällen wird zudem gar nicht mit Kryptowährungen gehandelt. Das in FIAT-Geld investierte Kapital wird entweder klassisch veruntreut oder z.B. in Bitcoin umgetauscht und verwässert/gewaschen z.B. durch Einzahlung auf verschiedene Konten, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren oder durch „Bitcoin-Mixing“.

Welche zwei grundlegende Arten von Ansprüchen des Traders gegen den Broker sind zu unterscheiden?

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass unseriöse Broker keinesfalls auf Provisionsbasis agieren, sondern der Verlust des Traders stellt den direkten Gewinn des unseriösen Brokers dar.  Daher liegt in solchen Fällen nicht nur ein schadensersatzauslösender Betrug (§ 823 I, II BGB, 263 StGB), sondern auch eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vor.

Zunächst hat der Trader in den meisten Fällen einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch gegen den Broker entweder auf Grund des Gewinnversprechens oder auf Grund des ausgewiesenen Guthabens.

Zum Schluss

Die Erfolgsaussichten bei Krypto-Betrugsfällen (z.B. Bitcoinbetrug) sind dennoch von unsicher bis alles ist möglich, gut umschrieben. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst eine fachanwaltliche Prüfung einzuleiten. Es ist zunächst herauszufinden, ob es überhaupt einen liquiden Gegner gibt, der identifiziert und grundsätzlich in Anspruch genommen werden könnte. An dieser Voraussetzung scheitern leider ein Teil der Mandatsanfragen in diesem Bereich. ilex Rechtsanwälte hat ein Vergütungsmodell entwickelt, das dem Rechnung trägt. Zwar ist die diesbezügliche Erstprüfung bei Ilex Rechtsanwälte nicht kostenlos, jedoch halten sich die Kosten hierfür in überschaubaren Grenzen.

Foto(s): Shutterstock

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