Wie lösche ich eine negative Google-Bewertung?

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Mittlerweile gehört ein Google Business Eintrag für Gewerbetreibende dazu wie die Visitenkarte. Doch oft sind es nicht die zufriedenen Kunden, die eine Bewertung hinterlassen. Gerade in der Corona-Zeit haben negative Bewertungen stark zugenommen.

In Arztpraxen sind es oft die langen Wartezeiten, in Gastronomiebetrieben die verspätete Lieferung und was auch sonst für Unmut sorgen kann.

In erster Linie macht dann immer eine Gegendarstellung Sinn, die der Inhaber des Google Business Accounts als Antwort direkt daruntersetzen kann. Diese Funktion ist allerdings nur möglich mit der Adresse, mit der der Business Account eingerichtet wurde.

Sofern dies nicht als ausreichend erachtet wird, macht es Sinn, bei Stammkunden um Bewertungen zu bitten, die ihre eigenen Erfahrungen teilen und mit positiven Berichten das Bild korrigieren und die Note auf Google wieder in ein anderes Licht rücken.

Der Trugschluss, dass eine 1 A Bewertung für ein erfolgreiches Unternehmen unerlässlich ist, ist aber falsch: Umfragen haben gezeigt, dass Anbietern größeres Vertrauen entgegengebracht wird, die auch schlechtere Bewertungen haben. Ausschließlich gute Bewertungen wirken hingegen oft unglaubwürdig und gekauft.

Sollte dennoch gegen eine Bewertung vorgegangen werden, weil sie unwahr ist, anstößig oder beleidigend, so kann dies durch Meldung an Google erfolgen. Dafür muss links auf die drei Punkte neben der zu beanstandenden Rezension geklickt werden und auf „Rezension melden“.

Im Folgenden öffnet sich ein Fenster mit der Frage: „Was stimmt mit der Rezension nicht?“ und es kann eine Auswahl (die Rezension ist für den Ort nicht relevant/Interessenkonflikt/anstößig oder sexuell explizit/Datenschutzrechtlich bedenklich/rechtliches Problem) getroffen werden.

Je nach Auswahl wird die Meldung direkt weitergeleitet oder es sind weitere Angaben erforderlich.

Hier zu beachten: Es muss immer angeklickt werden, dass die Beschwerde an den Verfasser weitergeleitet werden darf, da Google die Prüfung sonst ablehnt.

Je nach Begründung erfolgt nämlich eine Weiterleitung zur Stellungnahme an den Verfasser, sofern Google nicht schon aus der Bewertung selbst den Verstoß gegen die Richtlinien feststellt und die Bewertung löscht.

Leider kommt es in der Praxis vor, dass die Auswahl von Google, was zu löschen ist und was nicht, willkürlich ausfällt und die identische Bewertung für zwei unterschiedliche Google-Business Seiten auch unterschiedlich behandelt wird.

In diesen Fällen ist zu überlegen, ob anwaltlich dagegen vorgegangen werden soll und evtl. sogar eine gerichtliche Überprüfung sinnvoll ist.

Auch die Löschung auf Jameda oder anderen Portalen läuft in dieser Art und ist mit einer Weiterleitung an den Verfasser mit Gelegenheit zur Stellungnahme und Rückantwort verbunden, zusätzlich wird hier noch versucht nachzuprüfen, ob der Verfasser tatsächlich Patient war und tatsächlich die beanstandete Behandlung in Anspruch genommen hat.

Um erfolgreich gegen Bewertungen vorzugehen, ist oft anwaltliche Hilfe sinnvoll, zumal diesen regelmäßig Konflikte zu Grunde liegen, die sachlicher Einschätzung ohne emotionale Färbung bedürfen. Dabei unterstütze ich Sie gerne.


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