Wie melde ich ein Patent an? / Patentanmeldung

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1. Fünf Schritte zur erfolgreichen Patentanmeldung

Wenn Sie ein deutsches Patent anmelden möchten, sind hierfür folgende Schritte sinnvoll oder von Gesetzes wegen erforderlich:

a. Patentrecherche

Bevor Sie ein Patent anmelden, sollten Sie überprüfen lassen, ob bereits ältere Patente zu Ihrer Erfindung existieren. Ist Ihre Erfindung nicht neu oder nach dem Stand der Technik nicht erfinderisch, kann die Erfindung nicht als Patent eingetragen werden.

Auf Grund der in den meisten Fällen hohen Komplexität einer Patentrecherche sollte hierzu ein auf das Patentrecht spezialisierter Fachmann beauftragt werden. Die Kosten liegen je nach Auftrag bei wenigen hundert Euro bis zu tausend Euro. Haben Sie Interesse an einer Patentrecherche? Dann fragen Sie bitte bei uns unverbindlich an. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

b. Patentanmeldung

Die Patentanmeldung enthält einen Titel, der die technische Bezeichnung der Erfindung enthält, eine Übersicht zum Stand der Technik mit Fundstellen, das Ihrer Erfindung zu Grunde liegende Problem und die hierzu erdachte Lösung, eine Zusammenfassung der erreichten Vorteile, eine Übersicht an weiteren Ausgestaltungen der Erfindung, eine Beschreibung von einem oder mehreren Ausführungsbeispielen, den Oberbegriff des Patentanspruchs, den kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs, den Oberbegriff des Unteranspruchs und den kennzeichnenden Teil des Patentunteranspruchs. Hierzu gibt es zahlreiche formelle gesetzliche Bedingungen, die für einen ordnungsgemäßen Antrag notwendig sind.

Bitte beachten Sie, dass es nicht ratsam ist, zunächst eine Patentanmeldung selbst zu versuchen, um sodann – erst wenn sich Probleme bei der Anmeldung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt ergeben – zur Behebung dieser Probleme bei der Anmeldung auf einen spezialisierten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zurückzugreifen. Eine Patentanmeldung darf, einmal eingereicht, nur in sehr begrenztem Umfang geändert werden. Wesentliche Änderungen und Abweichungen von der ursprünglichen Patentanmeldung sind unzulässig.

c. Patentantrag

Der Text der Patentanmeldung und die technischen Zeichnungen der Erfindung müssen mit einem ausgefüllten amtlichen Antragsformular beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Dort wird dann auch eine Patentprüfung beantragt.

d. Patentprüfung

Das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) prüft, ob der Patentantrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies umfasst die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Patenteintragung.

e. Patenterteilung

Findet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) keine Beanstandungen, wird das Patent erteilt. Dies kann mehrere Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern. Viele Patentanmeldungen werden zurückgewiesen. Da dies sehr kostenträchtig ist, empfiehlt es sich, bei der Patentanmeldung einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hinzuzuziehen.

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Erfindung als Patent angemeldet werden kann oder haben Schwierigkeiten bei der Anmeldung? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir beraten und vertreten Sie im ganzen Bundesgebiet, vor, bei oder nach der Erfindung. Wir erstellen für Sie bei Bedarf auch Lizenzverträge zum Verkauf oder für eine Nutzungslizenz an einem Patent. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte.

3. Warum wir?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und in diesem Gesamtbereich mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer patentrechtlichen Abmahnung oder einer Patentanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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