Wie unterscheiden sich Verlust der Fahrerlaubnis, Führerscheinverlust und Fahrverbot?

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Dies ist kaum von einem Laien zu durchschauen. Schließen Sie deshalb eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.

Die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt, der zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt. Während der Führerschein lediglich die amtliche Urkunde darstellt, die auf das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis hinweist.

Dies klingt zwar alles ziemlich verwirrend, ist aber ganz einfach zu verstehen, wenn man sich einmal vor Augen hält was beim Verlust des Führerscheines oder der Fahrerlaubnis passiert.

Verliere ich lediglich den Führerschein, also das amtliche Dokument, was jeder in seiner Brieftasche hat, indem es sich einfach nicht mehr auffinden lässt, ist man trotzdem noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt, da man ja immer noch eine Fahrerlaubnis hat. Er muss sich lediglich einen erneuten Führerschein von der Behörde ausstellen lassen. Der Führerschein ist also wirklich nur ein Vorzeigeobjekt für das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis. Wenn man also bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, begeht man lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Verliere ich jedoch meine Fahrerlaubnis bedeutet dies stets den Entzug der Fahrerlaubnis von der Behörde, was wiederum nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt. Selbst wenn man trotzdem noch den Führerschein als Dokument besitzt, ist es einem dann nicht mehr erlaubt mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Geschieht dies trotzdem macht man sich eines „Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar. Hier wird es auch noch mal deutlich, dass es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein stets um eine Straftat handelt. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wer ohne Führerschein fährt kann lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden.

Dann gibt es als drittes noch das Fahrverbot. Ein Fahrverbot wird in der Regel bei Verkehrsverstößen ausgesprochen und kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monate verhängt werden. In der Zeit besteht zwar die Fahrerlaubnis unverändert weiter, allerdings darf man für die Dauer des Fahrverbotes hiervon keinen Gebrauch machen. Macht man dies trotzdem, macht man sich wieder eines „Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar.

Ein Fahrverbot gilt in der Regel ab den Moment, wo man seinen Führerschein bei der Behörde einreicht. Erfolgt dies jedoch nicht oder nicht rechtzeitig, gilt das Fahrverbot trotz der Tatsache, dass man immer noch im Besitz des Führerscheins ist. Man kann sich also trotz Besitz des Führerscheins beim Fahren eines Kraftfahrzeuges aufgrund des ausgesprochenen Fahrverbotes strafbar machen.

Wie man sieht ist es für einen Laien nahezu unmöglich mit diesem Wirrwarr über Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrverbot klarzukommen. Deswegen ist es immer wichtig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und sich bei Problemen direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt zu wenden.

Besonders wichtig ist es auch, sich direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden und nicht erst zu warten bis man nicht mehr weiterkommt. Denn dann ist es auch oft für den Rechtsanwalt kaum noch möglich etwas zu unternehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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