Blitzer zum Eulenschutz – „Die UHU-Entscheidung des VG Aachen“

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Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h aufgrund einer Vereinbarung mit Naturschutzverbänden verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 10.04.2012 -2 K 1352/11- entschieden.

Im Kreis Düren wurde auf der Landstraße 249 bei Heimbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h beschränkt. Soweit so gut. Der Kreis Düren nahm diese Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz der dort lebenden Uhus vor. Vor der Beschränkung war die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h wurde auf Grundlage einer Vereinbarung mit Naturschutzverbänden vorgenommen. Im Gegenzug verzichteten die Naturschutzverbände darauf Rechtsmittel gegen den Ausbau dieser Strecke vorzunehmen.

Geklagt hat eine Frau, gegen die ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verhängt worden war.

Nach Ansicht des VG Aachen kann sich die Straßenverkehrsbehörde nicht ohne weiteres auf die mit den Naturschutzverbänden getroffene Vereinbarung berufen. Nach der Straßenverkehrsordnung müsse der eingeräumte Ermessenspielraum bei der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten von der Behörde durch eine eigene freie Entscheidung ausgenutzt werden. Die Bezugnahme auf die Vereinbarung reiche hierzu nicht aus. Die entsprechende Ermessensentscheidung kann jedoch von dem Kreis Düren nachgeholt werden.

Inwieweit dieses Urteil den geblitzten Autofahrern zur Hilfe kommen wird, muss das zuständige Amtsgericht entscheiden. Das Urteil des VG Aachen ist noch nicht rechtskräftig.


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