Wie verläuft ein Scheidungsverfahren?

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn man sich von seinem Ehepartner getrennt hat, stellt man sich früher oder später zwangsläufig die Frage, wie es denn eigentlich zur Scheidung kommt. In Deutschland kann nur ein Gericht die Ehe auflösen, wobei mindestens ein Anwalt (m/w/d) im Verfahren auftreten muss.

Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?

Als erstes sollten Sie einen Anwalt (m/w/d) aufsuchen, der überprüfen muss, ob die Voraussetzungen einer Scheidung in Ihrem Fall vorliegen. Eine Scheidung kann nur ausgesprochen werden, wenn die Ehe nach Auffassung des Gerichts endgültig gescheitert ist. Wenn beide Eheleute der Ansicht sind, dass sie nicht wieder zusammenleben wollen, genügt es, ein Jahr voneinander getrennt gelebt zu haben. Falls nur einer der Eheleute sich scheiden lassen will, kann es unter Umständen sein, dass man sich erst nach drei Jahren scheiden lassen kann.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten der Scheidung richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute. Hierfür ist es erforderlich, dass man im Scheidungsverfahren Angaben zu seinem Einkommen und zu seinem Vermögen macht. 

Das Gericht führt im Zuge des Scheidungsverfahrens von Amts wegen („automatisch“) den Versorgungsausgleich durch, bei dem es um die Rentenansprüche der Eheleute geht. Auch hierfür fallen Kosten an: Pro Anrecht werden 10 % des Gegenstandswerts des Scheidungsverfahrens angesetzt. 

Das Gericht ermittelt dann am Ende des Scheidungsverfahrens im Scheidungstermin den Verfahrenswert. Hiernach richten sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten.

Sollten im Scheidungstermin spezielle Regelungen, z. B. zur Vermögensauseinandersetzung, getroffen werden, wirkt sich dies ebenfalls auf den Verfahrenswert aus.

Insgesamt werden die Kosten für Anwälte und Gericht von beiden Eheleuten hälftig getragen, sofern nichts anderes beantragt wurde.

Wie lang dauert ein Scheidungsverfahren?

Leider ist es so gut wie unmöglich, hier eine Prognose abzugeben. Es kommt darauf an, ob ein reines Scheidungsverfahren betrieben wird oder neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen (z. B. Unterhaltssachen oder Zugewinnausgleichssachen) anhängig sind. Diese können das Scheidungsverfahren erheblich in die Länge ziehen, da das Gericht erst scheidet, wenn alle Konflikte geklärt sind. Sollte es sich bei Ihnen um ein „Standardverfahren“ handeln – eine einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich -, kann man im Amtsgerichtsbezirk Wiesbaden mit einer Verfahrensdauer von neun Monaten rechnen.

Können wir uns mit einem Anwalt (m/w/d) scheiden lassen?

Grundsätzlich genügt es, einen Anwalt (m/w/d) zu beauftragen. Dieser muss den Scheidungsantrag stellen. Der andere Ehegatte kann dann der Scheidung zustimmen. Man muss allerdings bedenken, dass dieser Anwalt nur einen der Eheleute vertreten und damit auch beraten darf. Aus berufsrechtlichen Gründen ist beispielsweise eine Beratung beider Ehegatten untersagt. Dies liegt daran, dass der Anwalt ein Interessenvertreter ist. Bei einer Scheidung bestehen widerstreitende Interessen. Es ist also nicht möglich, beide Eheleute gleichermaßen umfassend und sinnvoll rechtlich zu beraten. Hierzu ist ein Anwalt allerdings verpflichtet.

Bin ich nach dem Scheidungstermin direkt geschieden?

Die Scheidung wird in der Regel nicht sofort rechtskräftig. Es gibt die Möglichkeit, gegen den Scheidungsbeschluss ein Rechtsmittel einzulegen. Erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erwächst die Scheidung in Rechtskraft und ist damit wirksam.

Sollten beide Beteiligten im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein, kann man aber einen sogenannten Rechtsmittelverzicht erklären. In diesem Fall wird die Scheidung dann unmittelbar rechtskräftig.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns! Ihre Rechts- und Fachanwälte für Familienrecht in Wiesbaden erreichen Sie am besten telefonisch!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sarah Katharina Klemm

Beiträge zum Thema