Wie trenne ich mich richtig? – Ihre Familienrechtler/innen in Wiesbaden helfen Ihnen weiter!

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Wenn man sich mit dem Ehepartner einfach nicht mehr versteht und der Alltag zur Belastungsprobe wird, trifft man irgendwann die Entscheidung: Ich will die Scheidung!

Entgegen der weitläufigen Vorstellung ist eine Scheidung allerdings keine unkomplizierte Angelegenheit. Denn eine Ehe muss durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Für das Ehescheidungsverfahren benötigt man daher mindestens einen Anwalt/eine Anwältin. Bevor diese Fragen thematisiert werden können, muss man sich allerdings im ersten Schritt richtig trennen.

Wie hängt denn meine Scheidung mit der Trennung zusammen?

Bevor man über die Scheidung nachdenkt, muss man Folgendes wissen: Die Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie „gescheitert“ ist: Das bedeutet, dass die Eheleute in keiner Lebensgemeinschaft mehr leben. Eine Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, wenn man voneinander getrennt lebt. Dieses Getrenntleben hat im Rahmen einer Scheidung eine grundlegende Bedeutung, weil man im Normalfall mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben muss, bevor man überhaupt einen Scheidungsantrag stellen darf.

Getrenntleben? Wie geht das?

Nun stellen Sie sich sicher einige Fragen: Wann genau lebe ich von meinem Partner getrennt? Muss ich dazu aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen? Was dürfen wir noch gemeinsam machen, damit vom Getrenntleben die Rede ist?

Auf diese Fragen liefert das Gesetz Antworten: Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und man einen sogenannten Trennungswillen hat.

Wenn einer der Eheleute zum Zwecke des Getrenntlebens in eine eigene Wohnung zieht, wurde die häusliche Gemeinschaft dadurch absichtlich aufgelöst. Dann kann nämlich angenommen werden, dass keine innere Bindung mehr zwischen dem Ehepaar besteht. Hierauf kommt es an, wenn von der Lebensgemeinschaft die Rede ist.

Etwas komplizierter ist es, wenn ein Auszug aus der Ehewohnung nicht möglich ist. In diesem Fall ist die Rede vom „Getrenntleben innerhalb der Wohnung“. Um unter diesen Umständen die Voraussetzungen einer Trennung im Rechtssinn zu erfüllen, muss man z.B. in getrennten Betten schlafen, darf keine persönlichen Beziehungen mehr zueinander unterhalten, muss getrennte Haushalte führen und darf lediglich die Küche und die sanitären Anlagen miteinander teilen.

Außerdem müssen die Eheleute die Trennung „wollen“, also einen Trennungswillen haben, der auf die Auflösung der Ehe in Zukunft abzielt.

Was ist aber, wenn es komplizierter ist und mein Ehepartner zum Beispiel gar nicht getrennt leben möchte?

Sollte Ihr Ehegatte eine Trennung ablehnen oder sonstige Unklarheiten im Zusammenhang mit der Trennung bestehen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Denn, wie oben bereits erwähnt, kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag gestellt und damit das Ehescheidungsverfahren in Gang gesetzt werden. Nur im Ausnahmefall einer sogenannten Härtefallscheidung, beispielsweise bei häuslicher Gewalt, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. 

Auch, wenn die Rechtslage scheinbar eindeutig ist, stellen sich im Einzelfall regelmäßig spezielle Fragen, bei denen Ihnen Ihr Familienrechtsanwalt/Ihre Familienrechtsanwältin in Wiesbaden am besten weiterhelfen kann. 

Rufen Sie uns gern an und vereinbaren einen persönlichen Termin!


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