Wie widerruft man ein Testament?

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7 Antworten und Tipps der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht ROSE & PARTNER

Bereut man seinen letzten Willen, muss man sein Testament widerrufen. In diesem Beitrag erfahren Sie, in welchen Fällen das (nicht) geht und welche Wege Sie bei welcher Art von Testament beschreiten können.

Ausführliche Informationen zum Testamentswiderruf finden Sie auf unserer Website:

https://www.rosepartner.de/widerruf-testament-widerrufen.html

1.    Warum und wann sollte man ein Testament widerrufen?

Der Wunsch, ein Testament zu ändern, beruht häufig auf der Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, also etwa nach einer Heirat, Trennung, Kindesgeburt oder Hauskauf. Aber auch die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater kann Auslöser sein, neu letztwillig zu verfügen. 


2.    Was ist ein Widerrufstestament?

Eine – in der Praxis selten genutzte – Möglichkeit, ein Testament aufzuheben, ist das sogenannte Widerrufstestament (§ 2254 BGB). Das muss lediglich die Formulierung enthalten, dass ein bestimmtes Testament widerrufen wird. Für solche Widerrufstestamente gelten die gleichen Formvorschriften wir für „normale“ Testamente.


3.    Widerruft man mit einem neuen Testament das alte?

Errichtet man ein neues Testament, das sich inhaltlich von dem alten Testament entscheidet, gilt das alte Testament insoweit als widerrufen (§ 2258 BGB), auch wenn das nicht ausdrücklich so in der neuen letztwilligen Verfügung steht. Daher sollten Testamente unbedingt mit einem Datum versehen werden, damit ersichtlich ist, welcher letzter Wille tatsächlich der letzte ist.


4.    Ist die Vernichtung der Urkunde ein Testamentswiderruf?

Wer die Testamentsurkunde zerstört, zerreißt, verbrennt oder in sonstiger Weise vernichtet und dadurch seinen Willen dokumentiert, dass er die Verfügung aus der Welt haben will, widerruft hierdurch das Testament.


5.    Welche Widerrufsmöglichkeiten hat man bei einem notariellen Testament?

Notarielle Testament befinden sich stets in amtlicher Verwahrung. Wird es von dem, der es errichtet hat, persönlich aus dieser Verwahrung zurückgenommen, gilt es als widerrufen. Wird dagegen ein handschriftliches Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen, verliert dieses dadurch nicht seine Wirksamkeit.


6.    Wie widerruft man ein Berliner Ehegattentestament?

Gemeinschaftliche Ehegattentestamente können Sie gemeinsam mit den oben aufgezeigten Wegen widerrufen. Will nur ein Partner den Widerruf, muss dieser ihn notariell erklären und dem anderen (per Gerichtsvollzieher) zustellen. Verstirbt ein Ehegatte, scheidet der Widerruf grundsätzlich aus. Will der überlebende seine Testierfähigkeit wiedererlangen, muss er selbst die Erbschaft ausschlagen und kann dann neu testieren.


7.    Können Angehörige ein Testament widerrufen?

Ein Testament kann nur vom Erblasser selbst zu Lebzeiten widerrufen werden. Ist der Erbfall eingetreten, können Angehörige gegen das Testament vorgehen, indem sie die Unwirksamkeit behaupten (z.B. wegen Formmangel oder Testierunfähigkeit) oder das Testament anfechten (z.B. aufgrund eines Irrtums des Erblassers).

Einen Überblick darüber, wie man ein Testament widerruft, gibt Ihnen unser folgendes Video:

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