Wie widerspreche ich erfolgreich meiner Lebensversicherung?

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Durch Formfehler in Widerspruchsbelehrungen von Lebensversicherungsverträgen können betroffene Verbraucher ihrer Lebensversicherung praktisch ein Leben lang widersprechen. 

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nicht richtig über Ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden sind. Ein Großteil von Widerspruchsbelehrungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 verwendet wurden sind fehlerhaft. Die Rückabwicklung der Lebensversicherung ist oftmals mit einem großen finanziellen Vorteil verbunden. Sie erhalten in den meisten Fällen nach erfolgtem Widerspruch einige tausende Euro mehr zurück, als bei einer Kündigung der Police. 

Rolf Siburg, LL.M., Rechtsanwalt der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing erläutert in diesem Interview, wie man erfolgreich seiner Lebensversicherung widerspricht. Der Rechtsexperte betrachtet und erklärt häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit einem Widerspruch gegen Ihre Lebensversicherung. 

1. Wird der Widerspruch seitens meiner Lebensversicherung immer abgewiesen?

Unserer Erfahrung nach weisen Lebensversicherungen den Widerruf des Verbrauchers in der Regel ab. Bei der Ablehnung seitens der Lebensversicherung werden oft standardisierte Formulierungen verwendet, die schwer verständlich bis irreführend sein können. Hier können wir Hilfestellung geben. 

Jedoch kommt es auch vor, dass ein Widerspruch seitens der Lebensversicherung akzeptiert wird. Hier muss der Einzelfall betrachtet und insbesondere die Höhe der Auszahlungen kritisch hinterfragt werden. Es gibt in der Tat Fälle, bei denen die Rechtslage so eindeutig ist, dass der Lebensversicherer bei einem Widerspruch direkt einwilligt und einen Betrag auszahlt. 

In den meisten Fällen, auch wenn sie rechtlich eindeutig sind, weisen Lebensversicherungen den eingelegten Widerspruch dennoch ab. In diesen Fällen, in denen sich der Versicherer selbst bei eindeutiger Rechtslage uneinsichtig zeigt, hilft dann nur eine Klage, um Ihr Recht einzufordern. 

2. Weshalb sollte darüber hinaus beim Widerruf einer Lebensversicherung ein Anwalt eingeschaltet werden?

Der Bereich des Versicherungs- und Kapitalmarktrechts ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, bei der es in der Regel um viel Geld geht. Hier ist die Betreuung durch hoch spezialisierte Fachanwälte wichtig. Denn nur wenn mit der Versicherung auf Augenhöhe verhandelt werden kann, wird sich auch ein gutes Ergebnis erzielen lassen. Neben der Prüfung, ob ein Widerspruch überhaupt zulässig ist, prüft der Rechtsexperte auch die Höhe des Widerspruchswertes der Lebensversicherung. Im Falle einer Ablehnung des Widerspruchs seitens der Lebensversicherung müsste ein sachkundiger Anwalt das Klageverfahren ohnehin übernehmen.

3. Wie läuft der Widerruf einer Lebensversicherung mit Hilfe der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei ab? 

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen haben, dann stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf sehr gut. 

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch. In diesem werden Ihre Versicherungsunterlagen abgefragt. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen auf unserer Internetseite https://anspruch.baumeister-rosing.de/lebensversicherung/ bequem von zu Hause aus einzugeben. Ein Rechtsanwalt wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden. 

Im Erstgespräch können Ihnen unsere Rechtsexperten eine Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall geben. Ebenso berechnen wir überschlägig die Summe, die Ihnen mittels eines Widerspruchs zusteht. Falls sich für Sie ein Widerspruch lohnt, zeigen wir Ihnen Wege auf, wie sie den Widerspruch am besten ausüben sollten. 

Wenn Sie sich nach dem Gespräch zu einem Widerspruch entscheiden, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen die Kosten. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie zur Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. 

Im darauffolgenden Schritt übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Gegner. Dies umfasst ein Widerrufsschreiben und den anschließenden Schriftverkehr. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs prüfen wir diesen und übernehmen – wenn es notwendig werden sollte – die Prozessführung. 

Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing konzentriert sich darauf, geschädigten Verbrauchern zu Ihren Rechten zu verhelfen. Wir machen uns für Ihr Recht stark!



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