Wintereinbruch 2022: Auf Sommerreifen kalt erwischt – Ordnungswidrigkeiten und Haftung im Schadensfall

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Wie George R.R. Martin zutreffend feststellte: Der Winter kommt. Nachfolgend erfahren Sie in gewohnter Kürze alles was Sie zum Thema Winterreifen 2022 wissen müssen.


Kurz und knapp.

In Deutschland herrscht seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht. Gemäß § 2 Abs. 3a StVO müssen Autofahrer bei „Glatteis, Schneeglätte, Eisglätte oder Reifenglätte“ Reifen für winterliche Wetterverhältnisse ausgerüstet haben. Ob die Reifen den gesetzlichen Anforderungen genügen erkennen Sie an dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Wer ohne Winterreifen bei glatter Fahrbahn unterwegs ist riskiert Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und eine Mithaftung bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen. Zudem droht der Verlust des Versicherungsschutzes bei der eigenen Vollkaskoversicherung.


Relevanz für die Praxis:

sehr hoch


Straßenbedingungen.

Soweit Glatteis, Schneeglätte, Eisglätte oder Reifenglätte vorliegen, herrscht Winterreifenpflicht. Allein die Jahreszeit oder die Außentemperatur ist hierfür nicht ausschlaggebend. Ist die Straße geräumt und griffig besteht keine Winterreifenpflicht. Bei der Beurteilung kommt es jedoch stets auf die Einzelfallbedingungen an. Im Falle eines Unfalls oder einer Polizeikontrolle sollten die Straßenbedingungen dokumentiert werden.


Anforderungen an Winterreifen.

Welche Anforderungen Winterreifen erfüllen müssen ist gesetzlich in § 36 Abs. 4 StVZO geregelt. Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen, durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden und die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Bei Reifen, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, genügt unter bestimmten Umständen bis zum 30.09.2024 auch der Aufdruck „M+S“ (Matsch und Schnee). Das Alter Ihrer Reifen entnehmen Sie der auf ihnen eingelassenen sogenannten DOT-Kennung, die sich aus 4 Zahlen zusammensetzt, wobei die ersten beiden Zahlen den Monat und die letzten beiden Zahlen das Jahr angeben.


Für wen gilt die Winterreifenpflicht?

Grundsätzlich gilt diese für alle Kraftfahrzeuge einschließlich Pkws und Lkws, soweit keine Sonderregelungen vorliegen. Von der Winterreifenpflicht befreit sind bspw. einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, etc.) und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.


Haftung im Schadensfall.

Sowohl bei fremdverschuldeten, als auch bei eigenverschuldeten Verkehrsunfällen, die zu einer Beschädigung Ihres Fahrzeuges führen droht die Kürzung oder gar die Leistungsverweigerung durch die gegnerische Haftplicht- oder eigene Vollkaskoversicherung. Hierbei kommt es auf die Besonderheiten des Einzelfalls an. 

Soweit bei einem Verkehrsunfallgeschehen durch Ihr Fahrzeug Schäden bei Dritten verursacht wurden und Sie keine Winterreifen montiert hatten, wird Ihre eigene Haftpflichtversicherung die gegnerischen Unfallschäden entsprechend der Haftungsquote regulieren. In diesem Falle droht Ihnen jedoch der Regress durch die eigene Haftpflichtversicherung, sofern diese Ihnen grobe Fahrlässigkeit zur Last legt. Beachten Sie, dass zu den unfallbedingten Schäden neben dem Sachschaden eines Pkws regelmäßig auch Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und Ausfallersatz zählen. Hier drohen also hohe Kosten.


Bußgeld und Punkte.

Ein Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht ist für den Fahrzeugführer mindestens mit 60,00 € und einem Punkt in Flensburg bedroht. Derartige Bescheide sind jedoch häufig fehlerhaft und sollten anwaltlich geprüft werden.


Übrigens: Wussten Sie, dass auch Rechtsanwaltsgebühren bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen von dem Unfallverursacher zu tragen sind?

Bei Verkehrsunfällen und Bußgeldbescheiden stehen wir Ihnen gern mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.


Tel.: 0371 / 5750

Mail: verkehrsrecht@tutanota.de

www.kanzlei-in-chemnitz.de

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/natur-wald-frost-schneebedeckt-2147400/


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