Wirecard AG stellt Insolvenzantrag

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Der Vorstand der Wirecard AG hat am 25.06.2020 bekannt gegeben, für die Wirecard AG beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Es wird überprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.

In den Medien sorgte der DAX-Konzern bereits in den letzten Tage für negative Schlagzeilen und erlitt dadurch einen kräftigen Kurssturz zu Lasten der Aktionäre und Anleiheinhaber.

Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 teilte die Wirecard AG mit, dass sie der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) darüber informiert hat, dass „über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren“. Ferner teilte die Wirecard AG mit: „Es bestehen Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw. aus dem Bereich der Banken, welche die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden, (…).“

Aufgrund dessen konnte die Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 nicht wie geplant bis zum 18.06.2020 abgeschlossen werden und wurde stattdessen zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben.

Am 19.06.2020 trat der Vorstandsvorsitzende Markus Braun von seinem Amt mit sofortiger Wirkung zurück.

Mit Ad-hoc Mitteilung vom 22.06.2020 teilte die Wirecard AG sodann mit, dass der Vorstand der Wirecard AG davon ausgehe, „dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von uns. 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.“  Diese Treuhandkonten im Zusammenhang mit dem sog. Drittpartnergeschäft (Third Party Acquiring) habe die Gesellschaft bislang in der Rechnungslegung als Aktivposten ausgewiesen.

Der Vorwurf der Bilanzmanipulation gegen die Wirecard AG verstärkte sich damit. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt unterdessen gegen den Ex-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun wegen des Verdachts der Marktmanipulation und der Bilanzfälschung.

Besonderes Augenmerk liegt mittlerweile auf dem Abschlussprüfer EY. Die Wirtschaftskanzlei KPMG teilte in ihrem Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung als Ergebniszusammenfassung zu den Drittpartnergeschäften mit, man könne „in Bezug auf den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse existieren und der Höhe nach korrekt sind noch die Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse nicht existent und in der Höhe nicht korrekt sind. Insoweit liegt ein Untersuchungshemmnis vor“. Damit stellt sich die Frage, ob EY die letzten Testate überhaupt uneingeschränkt erteilen konnte und durfte.

Für Anleger kommen damit Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft aufgrund von unterlassener Ad-hoc Mitteilungen und Bilanzfälschungen in Betracht. Das Insolvenzverfahren hat auf den Schadensersatzanspruch keinen Einfluss. Wir helfen Ihnen dabei, den entstandenen Schaden zur Insolvenztabelle anzumelden und durchzusetzen. Ferner helfen wir Ihnen dabei, Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfergesellschaft EY als weiteren Anspruchsgegner aufgrund fehlerhaft erteilter Testate geltend zu machen. Lassen Sie sich diesbezüglich von uns beraten.



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