Wirecard Insolvenz – Klagen gegen EY (Ernst & Young)

  • 3 Minuten Lesezeit

Wirecard AG meldet Insolvenz an

Die Wirecard AG hat gestern bekannt gegeben beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Der Münchner Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Michael Jaffé soll sich um den Insolvenzfall der Wirecard AG kümmern. 

Der Bilanzskandal belastet auch das Image des für Wirecard zuständigen Wirtschaftsprüfers Ernst & Young. Jetzt wurde die erste Strafanzeige gestellt.

Was ist passiert? 

Mit Ad-hoc Mitteilung vom 22.06.2020 teilte die Wirecard AG mit, dass der Vorstand der Wirecard AG davon ausgehe, „dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von uns. 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.“  Diese Treuhandkonten im Zusammenhang mit dem sog. Drittpartnergeschäft (Third Party Acquiring) habe die Gesellschaft bislang in der Rechnungslegung als Aktivposten ausgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt u. a. gegen den Ex-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun wegen des Verdachts der Marktmanipulation und der Bilanzfälschung.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (früher Ernst & Young)

Nach dem letzten Bilanzskandal des Unternehmens vom 18.06.2020 brach der Kurs der Wirecard-Aktie mit mehr als 2/3 ein. Aktionäre der Wirecard AG und Kunden können und sollten jetzt Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young geltend machen. Auf EY rollt eine Klagewelle zu.

Den Abschlussprüfern von EY (früher Ernst & Young) wird vorgeworfen, Fehler gemacht zu haben. Das wirft viele Fragen auf: Warum haben die Wirtschaftsprüfer die Tricks und Luftnummern nicht erkannt? Haben sie sich vom Mandanten Wirecard hinters Licht führen lassen? Haben betroffene Aktionäre und Anleger nun einen durchsetzbaren Schadenersatzanspruch gegen EY?

Am Freitag stellte nach Angaben des Handelsblatt eine Anlegerschutzgemeinschaft Strafanzeige gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Abschlussprüfer von EY. Da Medienberichten zu Folge für die Jahre 2016 bis 2018 keine Saldenbestätigungen bei den betreffenden Banken angefordert worden seien, könnte ein vorwerfbares Verschulden gegeben sein.

Die deutsche Gesellschaft des Wirtschaftsprüfungskonzerns EY muss sich mit diesen Vorwürfen nun auseinandersetzen, denn sie prüft seit elf Jahren den Abschluss des Zahlungsdienstleisters und hatte lange Zeit wenig auszusetzen. Wie trotzdem 1,9 Milliarden Euro fälschlicherweise in der Bilanz standen, muss nun geklärt werden.

Sonderprüfung durch KPMG legte schwere Mängel offen

Dieser Skandal ist nicht der erste. Noch vor der Insolvenz gab der deutsche Zahlungsdienstleister Wirecard eine unabhängige Untersuchung in Auftrag als besondere Reaktion auf die anhaltende Kritik, nachdem die britische Zeitschrift "Financial Times" Ende 2019 Vorwürfe erhoben hatte. Das Unternehmen, das diese Studie durchführte, war die KPMG. Die Erkenntnisse von KPMG wurden am 28. April 2020 veröffentlicht und waren für Wirecard so verheerend, dass der Kure um 40 % einbrach. KPMG legte schwere Mängel im internen Kontrollsystem des Zahlungsdienstleisters und bei den Prozessen der Rechnungslegung offen. Für viele Vorgänge konnte Wirecard keine ausreichenden Dokumente vorweisen.

Laut dem in Deutschland geltenden Prüfungsstandard 302 muss der Abschlussprüfer die Saldenbestätigungen über Bankkonten selbst anfordern und entgegennehmen – der gesamte Prozess soll in seiner Hand sein. Gegen diese Prüfpflichten und Standards könnte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY verstoßen haben und daher auf Schadenersatz haften.

Gute Erfolgsaussichten für eine Schadenersatzklage:

"Wir sehen durchaus Erfolgsaussichten für Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und haben schon erste Deckungzusagen von Rechtsschutzversicherungen erreicht", so Rechtsanwalt Steffan, Fachanwalt für Bankrecht bei Justus Rechtsanwälte. Ansprüche gegen die Wirecard AG sind mit der wahrscheinlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dagegen nur noch beim Insolvenzverwalter anzumelden. Hier werden zunächst die bevorrechtigten Gläubiger und Insolvenzverwalter befriedigt, so dass die Schäden der vielen Aktionäre gegen einzelne Vorstände oder die Wirtschaftsprüfer geltend gemacht werden muss.

Justus Rechtsanwälte bieten hierzu allen geschädigten Kapitalanlegern und Kunden der Wirecard AG eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung an. Wenden Sie sich direkt an Spezialisten und an eine erfahrene Fachkanzlei für Bank- und Kapitalanlagerecht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Beiträge zum Thema